Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 1147/6 Betreff: Zeilsheim - Bauliche Maßnahmen gegen das Parken von Fahrzeugen im absoluten Halteverbot auf dem Gehweg gegenüber REWE Zeilsheim, Bechtenwaldstraße 5 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten das illegale Parken auf dem Gehweg gegenüber REWE Markt bis zur Stadthalle Zeilsheim durch geeignete bauliche Maßnahmen zu unterbinden und so Gefahrensituationen für Kinder und andere Nutzer des Gehweges zu verringern. Begründung: Auf Höhe Bechtenwaldstr. 5 (Rewe Markt) in Frankfurt-Zeilsheim kommt es regelmäßig zu Gefährdungssituationen, insbesondere zur Gefährdung von Kindern. Obwohl hier absolutes Halteverbot gilt, parken zahlreiche Fahrzeuge auf dem Gehweg und versperren diesen. Die Passanten sind dann gezwungen, auf der Straße zu laufen oder auf die andere Seite zu wechseln. Jedoch ist hier der Gehweg nicht durchgängig und kreuzt die Einfahrt zum REWE-Parkplatz. So kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Es handelt sich dabei um einen wichtigen Laufweg, u.a. für Kinder auf dem Weg zur Zeilsheimer Stadthalle, in der das Gros sportlicher Freizeitangebote stattfindet, aber auch zum Kinderzentrum Kegelbahn und in die Kita St. Stephan. Darüber hinaus kommt es durch die Falschparker auch regelmäßig zu Komplikationen bei der Warenanlieferung für den Markt. Die Überwachung durch den Außendienst des Ordnungsamtes reicht offensichtlich nicht aus, um bei den Verkehrsteilnehmenden eine Verhaltensänderung herbeizuführen. Aus diesem Grund kann nur durch eine bauliche Maßnahme sicher gestellt werden, dass der Gehweg für Fußgänger:innen dauerhaft frei bleibt und niemand zu Schaden kommt. Als bauliche Maßnahme kommt ein einfaches Geländer wie es im Frankenthaler Weg (gegenüber Käthe-Kollwitz-Schule) angebracht wurde, in Betracht (s. Bild 3). Quelle eigene Bilder Bild 1: Blick REWE -Gehweg Richtung Stadthalle Bild 2: Blick REWE Gehweg Richtung Pfaffenwiese Bild 3 gelungene Maßnahme an der Käthe Kollwitz-Schule: Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2025, OF 1148/6 Betreff: Zeilsheim: Verwahrlosung des Grundstücks an der Pfaffenwiese vor dem Kellerskopfweg beenden Von der Jahrhunderthalle kommend befindet sich kurz vor der Ortseinfahrt Zeilsheim, wenige Hundert Meter vor dem Kellerskopfweg ein verwahrlostes Grundstück. Laut Presseartikel vom 11. Januar 2025 ist dem Magistrat bereits seit längerem bekannt, dass hier Müll herum liegt und das Grundstück einen extrem unansehnlichen Eindruck macht. Es sei jedoch nicht möglich, eine für das Grundstück verantwortliche Person ausfindig zu machen. Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat: 1. Was spricht dagegen, das Grundstück im Rahmen einer Ersatzvornahme räumen zu lassen, bzw. welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit eine solche Ersatzvornahme durchgeführt werden kann? 2. Welche anderen Möglichkeiten sieht der Magistrat, den Zustand auf dem Grundstück zeitnah zu verbessern? Begründung: Es ist bedauerlich, dass es bisher nicht gelungen ist, eine für das Grundstück verantwortliche Person ausfindig zu machen. Es wäre jedoch dringend geboten, trotzdem eine Möglichkeit zu finden, die Situation auf dem Grundstück deutlich zu verbessern Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2024, OF 1090/6 Betreff: Zeilsheim: Erweiterung der Tempo-30-Zone auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf weitere Abschnitte der Pfaffenwiese in Zeilsheim auszuweiten und die Einhaltung der Regel durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen zu prüfen. Begründung: Auf der Pfaffenwiese zwischen Hesselberg- und Hahnbergweg wurde die Geschwindigkeit bereits auf 30 km/h begrenzt. Auch auf den anderen Abschnitten der Pfaffenwiese wünschen sich aus Gründen des Lärmschutzes sowie der Sicherheit viele Anwohner eine Angleichung der Höchstgeschwindigkeit an Tempo 30. Die Einhaltung der Regeln sollte durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen überwacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2024, OF 1091/6 Betreff: Zeilsheim: Aufwertung des Bolzplatzes an der Bechtenwaldstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bolzplatz im Bechtenwaldpark (westlich von Rombergstraße 17) durch eine Einebnung und Neueinsaat der Rasenfläche aufzuwerten und das fehlende Fußballtor zu ersetzen. Begründung: Rund um den Bechtenwaldpark befindet sich eine verdichtete Siedlungsbebauung (Rombergstraße, Lenzenbergstraße, Bechtenwaldstraße) mit einem hohen Anteil an Jugendlichen. Eine Aufwertung des Bolzplatzes dürfte zu einer höheren Frequentierung und damit zu einer zusätzlichen Belebung des Bechtenwaldparks beitragen. Quelle: (eigene Aufnahmen) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2024, OF 983/6 Betreff: Zeilsheim: Ausfahrt Geierskopfweg auf die Pfaffenwiese absichern Der Magistrat wird gebeten, die durch auf dem Randstreifen der Pfaffenwiese parkenden Autos verursachte Sichtbehinderung der Ausfahrt aus dem Geierskopfweg durch geeignete Maßnahmen (Stahlbügel, Findlinge, Poller, Baumpflanzung) zu beseitigen. Begründung: Anwohner des Bereichs Butznickelweg/Geierskopfweg beanstanden eine erhebliche Sichtbehinderung beim Ausfahren auf die Pfaffenwiese, die durch parkende Kraftfahrzeuge verursacht wird (s. Fotos und Skizze) Eine Installation von Pollern, Stahlbügeln, Findlingen oder die Anpflanzung eines Baumes im östlichen wie auch westlichen Bereich der Ausfahrt sollte hier Abhilfe schaffen und für eine erhöhte Verkehrssicherheit sorgen. Skizze der Örtlichkeiten Einmündung Geierkopfweg/Pfaffenwiese Quelle: GoogleMaps Beide mögliche Positionen für die Steine sind mit dem roten Kreuz markiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5348 2024 Die Vorlage OF 983/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 873/6 Betreff: Löschwasserhydrant gegen Falschparker sichern Der Magistrat wird gebeten, den Löschwasserhydranten auf der Pfaffenwiese vor dem Evangelischen Gemeindehaus durch geeignete Maßnahmen ( Poller, Stahlbügel ) vor Falschparkern zu sichern. Begründung: Der Löschwasserhydrant vor dem ev. Gemeindehaus (s. Foto) wird immer wieder von Autos zugeparkt und wäre im Brandfall nicht nutzbar. Eine geeignete Absicherung sollte deshalb hier zeitnah installiert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4763 2023 Die Vorlage OF 873/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2023, OF 876/6 Betreff: Zeilsheim/Frankfurter Westen: Zustand von Rosskastanien und anderen Baumarten Jüngst wurde in der Presse im Rahmen eines Artikels über Pilzbefall an Frankfurts Stadtbäumen berichtet, dass es mittelfristig in Frankfurt keine Rosskastanien mehr geben würde. Nach Miniermotte und Hitze sei es nun Pilzbefall, der es notwendig mache, reihenweise Kastanien zu fällen. Der Niedergang der Bäume erfolge recht schnell, so dass die verkehrstechnisch notwendigen Fällungen oft überraschend kommen. Neben anderen Baumarten scheint besonders die Rosskastanie anfällig zu sein. Auch im Frankfurter Westen gibt es viele Rosskastanien, wie die fast 100 Jahre alte Kastanienallee an der Pfaffenwiese und die noch älteren Kastanien am Welschgraben in Zeilsheim. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen: - Wie ist der aktuelle Zustand der Kastanien im Frankfurter Westen, insbesondere in Zeilsheim? Gibt es eine Perspektive? - Wie wird eine Überwachung gewährleistest, damit eine Verkehrsgefährdung ausgeschlossen werden kann? - Wie, in welchem Umfang und mit welchen Baumarten wird bei einer Fällung nachgepflanzt? Begründung: Gerade in Zeilsheim besteht eine große Identifizierung der Anwohner*innen und der Bevölkerung mit den Rosskastanien und man möchte Auskunft über die Perspektive haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 794 2023 Die Vorlage OF 876/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2023, OF 874/6 Betreff: Grünphase der Fußgängerampel Lenzenbergstraße/Pfaffenwiese verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel Nr. 21/21a (Pfaffenwiese / Einmündung der Lenzenbergstraße) so zu verlängern, dass auch weniger mobile Menschen und Kinder genügend Zeit zum gefahrlosen Überqueren der Pfaffenwiese bekommen. Begründung: Der ampelgesicherte Fußgängerüberweg über die Pfaffenwiese ist Teil des Zeilsheimer Schulwegeplans. Die Grünphase zur Querung der Pfaffenwiese beträgt momentan ca. 3 Sekunden. Das bedeutet, dass der Fußgänger bereits wieder "Rot" sieht, wenn er nur die Mitte der ca. 8 m breiten Fahrbahn erreicht hat. Diese Tatsache führt bei den Passanten zu einem Gefühl der Unsicherheit, manche kehren um, besonders Ältere geraten in Panik, Jüngere sind verunsichert. Eine Ausweitung der Grünphase sollte diesen Mangel beseitigen helfen, ohne den Verkehrsfluss auf der Pfaffenwiese oder im Kreuzungsbereich Annabergstraße / Lenzenbergstraße wesentlich zu beeinflussen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4764 2023 Die Vorlage OF 874/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2023, OF 875/6 Betreff: Ausfahrt Risselsteinweg auf die Pfaffenwiese absichern Der Magistrat wird gebeten, die durch parkende Autos auf der Pfaffenwiese verursachte Sichtbehinderung der Ausfahrt aus dem Risselsteinweg durch entsprechende Maßnahmen ( Poller, Stahlbügel) zu beseitigen. Begründung: Anwohner des Risselsteinwegs beanstanden eine erhebliche Sichtbehinderung beim Ausfahren auf die Pfaffenwiese, die durch parkende Kraftfahrzeuge verursacht wird. Durch die Installation von Pollern oder Stahlbügeln insbesondere im östlichen Bereich der Ausfahrt sollte hier Abhilfe und damit Verkehrssicherheit geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4765 2023 Die Vorlage OF 875/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 807/6 Betreff: Zeilsheim: Zebrastreifen über Pfaffenwiese Die Pfaffenwiese ist eine stark befahrene Durchgangsstraße. Als Landesstraße gilt an ihr grundsätzlich Tempo 50. Eine sichere Querung ist nur an wenigen Stellen möglich, im Bereich des Zentrums beispielsweise an der Ampel auf Höhe der Bechtenwaldstraße und dem Zebrastreifen Höhe Pflugspfad. Auf dem vergleichsweise langen und nicht überall gut einsehbaren ca. 300 m langen Stück dazwischen ist keine Querungsmöglichkeit vorgesehen. Da sich auf dem Streckenabschnitt u.a. auf beiden Straßenseiten jeweils zwei Bushaltestellen, Gewerbe- bzw. Handelsbetriebe und Gastronomie befinden, besteht nicht nur aus den Reihen der Anwohner der Wunsch, hier einen Zebrastreifen einzurichten. Besonders Senioren und Kinder möchten zur Querung eine Hilfe nutzen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Pfaffenwiese zwischen Hausnummern 20 - 40 zu prüfen. Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4179 2023 Die Vorlage OF 807/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 808/6 Betreff: Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfen Die Lärmschutzwände in an der Autobahn 66 in Zeilsheim machen einen alten und maroden Eindruck und Anwohner*innen berichten von einer hohen Lärmbelästigung im Wohngebiet nördlich der Pfaffenwiese. Daten aus dem Lärmviewer scheinen diese Beobachtungen zu bestätigen. Daher möge der Ortsbereit beschließen, der Magistrat wird gebeten, die aktuelle Lärmbelastung an der A66 in Zeilsheim zu überprüfen und für die Stellen, an denen Grenzwerte überschritten werden, Vorschläge für einen wirksamen Lärmschutz zu machen, wie die Überprüfung der bestehenden Lärmschutzvorrichtungen. Begründung: Da ein vergleichsweise dichtes Wohngebiet betroffen ist, sowie eine Schule (Adolf-Reichwein-Schule), sollte dringend der aktuelle Stand des Lärmschutzes kontrolliert und gegebenenfalls verbessert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4180 2023 Die Vorlage OF 808/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2023, OF 697/6 Betreff: Hundekotbeutelspender für Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Hundekottütenspender an folgenden Standorten in Zeilsheim installieren zu lassen: Blauländchenstraße > siehe Lageplan Pfaffenwiese > siehe Lageplan Paten zur Betreuung der Spender sind dem Antragsteller bekannt. Erforderliche Abfallbehälter sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Begründung: Der Wunsch nach Aufstellung von Hundekottütenspendern wurde von Anliegern geäußert, die auch die Patenschaft übernehmen werden. Anlage 1_Standorte (ca. 537 KB) Anlage 2_Bilder (ca. 207 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3669 2023 Die Vorlage OF 697/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2023, OF 667/6 Betreff: Zeilsheim: Katzenstirn - Gefährliches Befahren des Gehwegs verhindern Die Straße Katzenstirn ist wie zahlreiche Straßen in Zeilsheim eine vergleichsweise schmale Straße mit Einbahnstraßenverkehr und Tempo 30. Geparkt wird auf dem rechten Fahrbahnrand. Da durch das Parken die Straße verengt wird, nutzen oft schwere LKW, Transporter von Paket-/Kurierdiensten, aber auch PKW den Gehweg als Ausweichfläche. Gefährlich wird dies besonders an den Hausnummern 6 und 8, an denen der Hauseingang direkt an der Straße liegt. Aufgrund der mangelnden Einsehbarkeit und der fehlenden Schutzzone kommt es zur gefährlichen Begegnungen, wie Bewohner berichten. Besonders Kinder können die Gefahr dort nicht einschätzen. Zudem ist zu beobachten, dass der Gehweg durch die häufige Befahrung uneben und stark abgesenkt worden ist. Die Erschütterungen haben offensichtlich auch Auswirkungen auf Fundament und Mauerwerk. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Befahren des Gehwegs Katzenstirn besonders an der den Grundstücken 6 & 8 zu verhindern. Als Lösungsmöglichkeit ist eine gezielte Abpollerung der Eingänge in Erwägung zu ziehen, aber auch eine Prüfung, ob auf diesem Straßenabschnitt der Einbahnstraße eine Ausweisung der Parkplätze auf dem linken statt dem rechten Fahrbahnrand möglich ist. Ebenso sollte geprüft werden, ob die Breite der Straße überhaupt Parken auf der Fahrbahn zulässt. Begründung: Durch die Gefahrensituation besteht Handlungsbedarf. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3367 2023 Die Vorlage OF 667/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2022, OF 570/6 Betreff: Müllbeseitigung entlang der Hoechster-Farben-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, entlang der Hoechster-Farben-Straße auf der Bahnseite von Höchst bis zur Bleiwerksbrücke (Hoechster-Farben-Straße/Einmündung Pfaffenwiese) mindestens einmal jährlich, z.B. nach dem Vegetationsschnitt, den Müll aus dem Randstreifen zu entfernen. Begründung: Ohne regelmäßige Reinigung sammelt sich hier der Müll schon über Jahre und es wird immer unansehnlicher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.08.2022, OF 553/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2575 2022 1. Die Vorlage OF 553/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 570/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 570/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2022, OF 562/6 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: NR 343/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster-Straße /Annabergstraße (Nähe Aldi, Bus M55,53,57) Pfaffenwiese 49 oder 51, (Nähe REWE, Bus M55,53) Siedlung Taunusblick/ Rombergstraße/Lenzenbergstraße Nähe Haltestelle Bus 57 Pfortengartenweg: -Nähe Neu -Zeilsheim (Bus M55,53) oder -Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Bus 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Bus 57) Hermann-Küster-/ Albert-Blank- oder Hugo-Kallenbachstraße (2 S-Bahnhöfe, S1, S2, Bus 53 M55) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger-Bahnstraße oder Farbenstraße (Bus M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/ Otto-Brenner-Straße (Buslinie 50, M55) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie 50, M55) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie 50, M55, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (ST 233/2022) (Buslinie 50, M55) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Bus 50,58, 59) Loreleystraße/Johannisalleee (Bus 50,58, 59) Hortensienring 131(UL-Bahnhof) Höchst: Bahnhof Höchst (2-3 Fahrzeuge) Kurmainzer-/Zuckschwerdt-/Auerstraße( Bus 50,M55, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße, Nähe Marktplatz/Hallenbad Nied: Öserstraße/Neumarkt Öserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Bus 59, Tram 11, 21, Griesheim Bahnhof S1,S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße, Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Bus 51) Geisenheimer Str. 41 (Bus 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch, damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das "Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften" ist es nun für Städte möglich, auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten PKWs auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil 2-3 Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2584 2022 Die Vorlage OF 562/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2022, OF 466/6 Betreff: Zeilsheim: Sicher Radfahren an der Pfaffenwiese - Falschparker verhindern! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt des Radwegs auf der Pfaffenwiese zwischen Hahnbergweg und Kegelbahn durch entsprechende Maßnahmen gegen widerrechtliche Nutzung durch parkende Kraftfahrzeuge zu sichern. Begründung: Der separat markierte Radweg auf der Pfaffenwiese wird im o.a. Abschnitt immer wieder durch illegal parkende Kraftfahrzeuge zugestellt und die Radfahrer werden gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen und sich damit einer erhöhten Unfallgefahr auszusetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2166 2022 Die Vorlage OF 466/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2022, OF 467/6 Betreff: Zeilsheim: Bürgersteig Lenzenbergstraße/Bechtenwaldstraße absichern Die Fahrbahn wurde im Kreuzungsbereich Bechtenwaldstr./Lenzenbergstr. mit Sperrstreifen und Poller verkleinert, was Falschparken verhindert. Die aus Süden kommenden Fahrzeuge fahren nun weit über die Mitte der Fahrbahn hinaus, sodass der entgegenkommende Verkehr warten müsste. Häufig wird aber der sich auf Fahrbahnniveau befindende Gehweg auf viele Meter zum Passieren benutzt, was mit einer Gefährdung von Fußgehenden verbunden ist und eine weitere Absenkung des Bürgersteigs begünstigt. Anwohner berichten von gefährlichen Situationen nicht nur im Kreuzungsbereich, sondern auch weiter in der Lenzen bergstraße. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um das Befahren des Gehweges zu verhindern. Da der Bürgersteig offensichtlich zu schmal ist, um ihn abzupollern, scheinen Frankfurter Hüte ein geeignetes Mittel zu sein. Begründung: Nachdem Maßnahmen gegen das Zuparken des Kreuzungsbereichs umgesetzt wurden, müssen nun geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um gefährliche Situationen für Fußgänger auf dem Gehweg zu vermeiden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2167 2022 Die Vorlage OF 467/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.01.2022, OA 123 entstanden aus Vorlage: OF 306/6 vom 05.12.2021 Betreff: Schwanheim: Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen Grillverboten Vorgang: OM 4799/19 OBR 6; OM 30/21 OBR 6; ST 1440/21; ST 1441/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Auskunft über die Grillplätze zu geben, die in den letzten 20 Jahren im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main geschlossen wurden, und die Gründe, die jeweils zu einer Schließung geführt haben; 2. darzulegen, warum das zuständige Dezernat auf entsprechende Anfrage des Ortsbeirates 6 angegeben hat, dass es ein nächtliches Grillverbot nie gegeben habe, obwohl diese Aussage falsch ist und das Dezernat dies auch wissen müsste; 3. sofort wieder ein nächtliches Grillverbot einzuführen; 4. ein Konzept zu entwickeln, von dem unter anderem zu erwarten ist, dass a) von Grillplätzen künftig geringere Gefahren für die Umwelt ausgehen; b) bessere hygienische Verhältnisse erreicht werden (U nterbinden der Verkotung der Umgebung von Grillplätzen und des Herumliegens rohen Fleisches) und c) von Nutzerinnen und Nutzern weniger Störungen für Mitnutzerinnen bzw. Mitnutzer und die Nachbarschaft ausgehen. Begründung: Zu Ziffer 1.: Grillplätze sind ein wichtiges Freizeitangebot für die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt. Sie geben den Menschen sehr niederschwellig die Möglichkeit des Austausches und bieten Raum für Treffen mit der Familie, Freunden und Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen. In den letzten Jahren sind viele Grillplätze geschlossen worden, weil es zu Konflikten mit den Anwohnerinnen und Anwohnern, zu teilweise tätlichen Auseinandersetzungen unter den Nutzerinnen und Nutzern der Grillplätze, zu einer extrem starken Vermüllung und Verkotung und zu Beeinträchtigungen der Belange des Flur- und Naturschutzes (insbesondere Brandgefahr) gekommen ist. In der Folge sind in den letzten Jahren Grillplätze in einer nicht mehr genau zu beziffernden Zahl geschlossen worden, sodass zuletzt lediglich die Grillplätze am Lohrberg, in Schwanheim und in Heddernheim übrig geblieben sind, wobei der Grillplatz in Heddernheim auch im letzen Jahr geschlossen wurde. Die Stadt Frankfurt hat in den letzten Monaten zwar fünf neue Grillplätze ausgewiesen. Ob aber davon eine Entlastung der etablierten Grillplätze ausgeht und damit künftig die beschriebenen Konflikte und Schwierigkeiten ausbleiben, muss angesichts des Umstandes, dass es nach wie vor kein Nutzungskonzept gibt, bezweifelt werden. Für eine Beurteilung der mit der Nutzung von Grillplätzen einhergehenden Belastungen ist es daher sinnvoll, sich eine Übersicht über die in der Vergangenheit geschlossenen Grillplätze zu verschaffen. Diese Informationen sind erforderlich, um überprüfen zu können, ob für die noch betriebenen und neu eingerichteten Grillplätze nicht mit den gleichen Störungen zu rechnen ist bzw. welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um solche Störungen zu vermeiden. Zu Ziffer 2.: Der Ortsbeirat 6 hat sich mit der Anregung vom 04.05.2021, OM 30, insbesondere mit der Frage an den Magistrat gewandt, "warum das Verbot der Nutzung des Grillplatzes bis spätestens nach 22:00 Uhr aufgehoben worden [sei], obwohl es immer wieder zu Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen von den Anwohnern in der Nachbarschaft des Grillplatzes gekommen ist". Hierauf hat der Magistrat mit der Stellungnahme ST 1441 wie folgt Stellung genommen: "Bislang sind auf allen städtischen Grillplätzen keine konkreten Nutzungszeiten vorgegeben. Daher kann nicht von einer Aufhebung des Nutzungsverbotes des Grillplatzes nach 22:00 Uhr gesprochen werden." Diese Aussage ist falsch. In den vergangenen Jahren wurde auf der Homepage der Stadt Frankfurt auf das nächtliche Nutzungsverbot in Bezug auf Grillplätze hingewiesen. Dieser Hinweis fehlt inzwischen. Ferner befand sich noch im Frühjahr 2021 ein entsprechendes Hinweisschild neben dem Grillplatz in Schwanheim (siehe das beigefügte Foto aus dem Frühjahr 2021). Der Ortsbeirat 6 hatte darauf hingewiesen, dass nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Mannheim (VGH Mannheim, Urteil vom 11.04.1994, Aktenzeichen: 1 S 1081/93) die Anwohner bei nächtlichen Ruhestörungen nicht nachweisen müssen, dass die von einem Grillplatz ausgehenden Immissionen die Grenzwerte der TA Lärm überschreiten, wenn die Stadt nicht sicherstellt, dass der Betrieb eines Grillplatzes nach der von der Stadt festgelegten Uhrzeit eingestellt wird. Nach Eingang dieses Hinweises hat der Magistrat die Hinweisschilder und den Hinweis auf der Homepage der Stadt entfernt. An dieser Stelle ist anzumerken, dass sich der mit dem Ausspruch eines Nutzungsverbotes verfolgte Zweck nicht dadurch erreichen lässt, dass das Verbot nicht durchgesetzt und wegen mangelnder Durchsetzung aufgehoben wird. Stattdessen werden die Anwohnerinnen und Anwohner vor dem von einem Grillplatz ausgehenden nächtlichen Lärm noch schutzloser gestellt. Das Aufheben des nächtlichen Grillverbotes ist eine nicht am Wohl der Anwohnerinnen und Anwohner von Grillplätzen orientierte Politik. Das Verleugnen der Aufhebung eines solchen Verbotes untergräbt die parlamentarische Kontrolle des Verwaltungshandelns und ist nicht hinnehmbar. Zu dieser Frage besteht dringender Aufklärungsbedarf. Zu Ziffer 3.: Die Begründung zu Ziffer 3. ergibt sich aus dem Oben genannten. Die Anordnung eines nächtlichen Grillverbotes ist erforderlich, um das rechtliche Instrumentarium zu haben, Anwohnerinnen und Anwohner vor nächtlichen Ruhestörungen zu schützen. Zu bedenken ist dabei, dass die neu eingerichteten Grillplätze sich sehr nahe an der bestehenden Wohnbebauung befinden, sodass nächtliche Ruhestörungen zu erwarten sind, siehe hierzu die beigefügten Kartenübersichten. Zu Ziffer 4.: Es ist nicht ausreichend, neue Grillplätze zu schaffen. Vielmehr müssen für die Nutzung der Grillplätze Konzepte erarbeitet werden, die die von Grillplätzen ausgehenden Gefahren und Beeinträchtigungen auf ein mögliches Minimum reduzieren, sonst ist absehbar, dass sich die Entwicklung der Vergangenheit wiederholt und die neu eingerichteten Grillplätze wieder geschlossen werden müssen, so wie in der Vergangenheit. Probleme lassen sich nicht lösen, indem Untätigkeit perpetuiert wird. In der Stellungnahme vom 16.08.2021, ST 1440, geht der Magistrat auf den Vorschlag des Ortsbeirates 6 ein, für die Zurverfügungstellung der Grillplätze das sogenannte "Kelsterbacher Modell" anzuwenden. Das "Kelsterbacher Modell" bezeichnet ein Verfahren, bei dem die Nutzerinnen und Nutzer die Nutzung eines Grillplatzes zuvor bei der Gemeinde beantragen müssen. Die Einhaltung dieser Regelung wird vor Ort von einem Parkwächter überwacht. Das zuständige Dezernat hält dieses Modell nicht auf Frankfurt übertragbar. Hierzu wird ausgeführt, dass das Angebot in Kelsterbach stark limitiert sei und daher schnell an seine Kapazitätsgrenzen stoße sowie zudem hierfür ein Parkwächter erforderlich sei. Hierzu ist anzumerken, dass auch die Frankfurter Grillplätze sehr schnell an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, sodass auch für die Frankfurter Grillplätze ein System einzuführen ist, das eine Überfrequentierung der Grillplätze verhindert. Insofern besteht zu der Situation in Kelsterbach bezüglich bestehender Kapazitätsengpässe kein Unterschied. Auch und gerade nach der Eröffnung neuer Grillplätze ist durch eine Limitierung des Zugangs durch ein Reservierungssystem sicherzustellen, dass die Grillplätze gleichmäßig ausgelastet werden. Angesichts der extremen Überbeanspruchung bestimmter Grillplätze (Schwanheim und Lohrberg) ist nicht zu erwarten, dass durch die Einrichtung neuer Grillplätze jegliches Regelungsbedürfnis entfällt. Das gilt vor allem, wenn in Betracht gezogen wird, dass sich ein Teil der neu eingerichteten Grillplätze in der Nähe von Wohnbebauung befinden. Auch muss die Einführung von Parkwächtern in Erwägung gezogen werden. Grillplätze sind ein wichtiges soziales Angebot, das sich die Stadt auch etwas (nicht viel im Vergleich zu Kulturangeboten, die sich typischerweise an Besserverdienende richten) kosten lassen muss. Jedenfalls kann das zuständige Dezernat die Entwicklung eines Konzeptes nicht einer Ideensammlung anlässlich eines Ortstermins überlassen, wie er es in seiner Stellungnahme ST 1440 nahelegt. Bei der Entwicklung des Konzeptes ist das Ordnungsamt miteinzubeziehen, weil immer auch die Durchsetzbarkeit der Konzeption geprüft werden muss. Bilddokumentation: Aufnahme stammt aus dem Frühjahr 2021 Standorte der neuen Grillplätze in der Nähe von Wohnbebauung: Grillplatz Cäcilia-Lauth-Spielplatz (Stadtvermessungsamt Frankfurt vom 05.12.2021, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Grillplatz Lenzenbergstraße (Stadtvermessungsamt Frankfurt, vom 05.12.2021, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4799 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1440 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Bericht des Magistrats vom 20.05.2022, B 227 Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 476 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 242 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 19.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 10.02.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 123 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1265, 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 10.02.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 306/6 Betreff: Schwanheim: Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen Grillverboten Vorgang: OM 4799/19 OBR 6; OM 30/21 OBR 6; ST 1440/21; ST 1441/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Auskunft über die Grillplätze zu geben, die in den letzten 20 Jahren im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main geschlossen wurden und die Gründe, die jeweils zu einer Schließung geführt haben; 2. darzulegen, warum das zuständige Dezernat auf entsprechende Anfrage des Ortsbeirates 6 angegeben hat, dass es ein nächtliches Grillverbot nie gegeben habe, obwohl diese Aussage falsch ist und das Dezernat dies auch wissen müsste; 3. sofort wieder ein nächtliches Grillverbot einzuführen; 4. ein Konzept zu entwickeln, von dem unter anderem zu erwarten ist, dass a) von Grillplätzen künftig geringere Gefahren für die Umwelt ausgehen; b) bessere hygienische Verhältnisse erreicht werden (unterbinden der Verkotung der Umgebung von Grillplätzen und des Herumliegens rohen Fleisches) und c) von Benutzer*innen weniger Störungen für Mitbenutzer*innen und die Nachbarschaft ausgehen. Begründung: Zu Ziffer 1 Grillplätze sind ein wichtiges Freizeitangebot an die Bürger*innen in Frankfurt. Sie geben den Menschen sehr niederschwellig die Möglichkeit des Austausches und bieten Raum für Treffen mit der Familie, Freunden und Arbeitskolleg*innen. In den letzten Jahren sind viele Grillplätze geschlossen worden, weil es zu Konflikten mit den Anwohner*innen, zu teilweise tätlichen Auseinandersetzungen unter den Nutzer*innen der Grillplätze, einer extrem starken Vermüllung und Verkotung und zu Beeinträchtigungen der Belange des Flur- und Naturschutzes (insbesondere Brandgefahr) gekommen ist. In der Folge sind in den letzten Jahren Grillplätze in einer nicht mehr genau zu beziffernden Zahl geschlossen worden, sodass zuletzt lediglich der Grillplatz am Lohrberg, in Schwanheim und der Grillplatz in Heddernheim übrig geblieben sind, wobei der Grillplatz in Heddernheim auch dieses Jahr geschlossen wurde. Die Stadt Frankfurt hat in den letzten Monaten zwar fünf neue Grillplätze ausgewiesen. Ob aber davon eine Entlastung der etablierten Grillplätze ausgeht und damit künftig die beschriebenen Konflikte und Schwierigkeiten ausbleiben, muss angesichts des Umstandes, dass es nach wie vor kein Nutzungskonzept gibt, bezweifelt werden. Für eine Beurteilung der mit der Nutzung von Grillplätzen einhergehenden Belastungen ist es daher sinnvoll, sich eine Übersicht über die in der Vergangenheit geschlossenen Grillplätze zu verschaffen. Diese Informationen sind erforderlich, um überprüfen zu können, ob für die noch betriebenen und neu eingerichteten Grillplätze nicht mit den gleichen Störungen zu rechnen ist bzw. welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um solche Störungen zu vermeiden. Zur Ziffer 2 Der Ortsbeirat 6 hat sich mit der Anregung vom 04.05.2021 (OM 30) an den Magistrat insbesondere mit der Frage gewandt, "warum das Verbot der Nutzung des Grillplatzes bis spätestens nach 22:00 Uhr aufgehoben worden [sei], obwohl es immer wieder zu Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen von den Anwohnern in der Nachbarschaft des Grillplatzes gekommen ist". Hierauf hat der zuständige Magistrat wie folgt Stellung genommen (ST1441): "Bislang sind auf allen städtischen Grillplätzen keine konkreten Nutzungszeiten vorgegeben. Daher kann nicht von einer Aufhebung des Nutzungsverbotes des Grillplatzes nach 22:00 Uhr gesprochen werden." Diese Aussage ist falsch. In den vergangenen Jahren wurde auf der Homepage der Stadt Frankfurt auf das nächtliche Nutzungsverbot in Bezug auf Grillplätze hingewiesen. Dieser Hinweis fehlt inzwischen. Ferner befand sich noch im Frühjahr 2021 ein entsprechendes Hinweisschild neben dem Grillplatz in Schwanheim (siehe das als Anlage beigefügte Foto aus dem Frühjahr 2021). Der Ortsbeirates 6 hatte darauf hingewiesen, dass nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Mannheim (VGH Mannheim, Urteil vom 11.04.1994 - 1 S 1081/93, in: NVwZ 1994, 920) die Anwohner bei nächtlichen Ruhestörungen nicht nachweisen müssen, dass die von einem Grillplatz ausgehenden Immissionen die Grenzwerte der TA-Lärm überschreiten, wenn die Stadt nicht sicherstellt, dass der Betrieb eines Grillplatzes nach der von der Stadt festgelegten Uhrzeit eingestellt wird. Nach Eingang dieses Hinweises hat der Magistrat die Schilder und den Hinweis auf der Homepage der Stadt entfernt. An dieser Stelle ist anzumerken, dass sich der mit dem Ausspruch eines Nutzungsverbotes verfolgte Zweck nicht dadurch erreichen lässt, dass das Verbot nicht durchgesetzt und wegen mangelnder Durchsetzung aufgehoben wird. Stattdessen werden die Anwohner*innen, vor dem von einem Grillplatz ausgehenden nächtlichem Lärm noch schutzloser gestellt. Das Aufheben des nächtlichen Grillverbotes ist eine nicht am Wohl der Anrainer*innen von Grillplätzen orientierte Politik. Das Verleugnen der Aufhebung eines solchen Verbotes untergräbt die parlamentarische Kontrolle des Verwaltungshandelns und ist nicht hinnehmbar. Zu dieser Frage besteht dringender Aufklärungsbedarf. Zu Ziffer 3 Die Begründung zu Ziffer 3 ergibt sich aus dem oben Gesagtem. Die Anordnung eines nächtlichen Grillverbotes ist erforderlich, um das rechtliche Instrumentarium zu haben, Anrainer*innen vor nächtlichen Ruhestörungen zu schützen. Zu bedenken ist dabei, dass die neu eingerichteten Grillplätze sich sehr nahe an der bestehenden Wohnbebauung befinden, sodass nächtliche Ruhestörungen zu erwarten sind. Siehe hierzu die als Anlage beigefügte Kartenübersicht. Zu Ziffer 4 Es ist nicht ausreichend neue Grillplätze zu schaffen. Vielmehr muss für die Nutzung der Grillplätze Konzepte erarbeitet werden, die die von Grillplätzen ausgehenden Gefahren und Beeinträchtigungen auf ein mögliches Minimum reduzieren. Sonst ist absehbar, dass sich die Entwicklung der Vergangenheit wiederholt und die neue eingerichteten Grillplätze wieder geschlossen werden müssen, so wie in der Vergangenheit. Probleme lassen sich nicht lösen, indem Untätigkeit perpetuiert wird. In der Stellungnahme ST1440 vom 17.08.2021 geht der Magistrat auf den Vorschlag des Ortsbeirates 6 ein, für die Zurverfügungstellung der Grillplätze das sogenannte "Kelsterbacher Modell" anzuwenden. Das Kelsterbacher Modell bezeichnet ein Verfahren, bei dem die Nutzer*innen die Nutzung eines Grillplatzes zuvor bei der Gemeinde beantragen müssen. Die Einhaltung dieser Regelung wird vor Ort von einem Parkwächter überwacht. Das zuständige Dezernat hält dieses Modell nicht auf Frankfurt übertragbar. Hierzu wird ausgeführt, dass das Angebot in Kelsterbach stark limitiert sei und daher schnell an seine Kapazitätsgrenzen stoße und zudem hierfür ein Parkwächter erforderlich sei. Hierzu ist anzumerken, dass auch die Frankfurter Grillplätze sehr schnell an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, sodass auch für die Frankfurter Grillplätze ein System einzuführen ist, das eine Überfrequentierung der Grillplätze verhindert. Insofern besteht zu der Situation in Kelsterbach bezüglich bestehender Kapazitätsengpässe kein Unterschied. Auch und gerade nach der Eröffnung neuer Grillplätze ist durch eine Limitierung des Zugangs durch ein Reservierungssystem sicherzustellen, dass die Grillplätze gleichmäßig ausgelastet werden. Angesichts der extremen Überbeanspruchung bestimmter Grillplätze (Schwanheim und Lohrberg) ist nicht zu erwarten, dass durch die Einrichtung neuer Grillplätze jegliches Regelungsbedürfnis entfällt. Das gilt vor allem, wenn in Betracht gezogen wird, dass ein Teil der neu eingerichteten Grillplätze sich in der Nähe von Wohnbebauung befinden. Auch muss die Einführung von Parkwächtern in Erwägung gezogen werden. Grillplätze sind ein wichtiges soziales Angebot, das sich die Stadt auch etwas (nicht viel im Vergleich zu Kulturangeboten die sich typischerweise an Besserverdienende richten) kosten lassen muss. Jedenfalls kann das zuständige Dezernat die Entwicklung eines Konzeptes nicht einer Ideensammlung anlässlich eines Ortstermins überlassen, wie er es in seiner Stellungnahme ST1440 nahelegt. Bei der Entwicklung des Konzeptes ist das Ordnungsamt mit einzubeziehen, weil immer auch die Durchsetzbarkeit der Konzeption geprüft werden muss. Bilddokumentation Aufnahme stammt aus dem Frühjahr 2021 (Antragsteller) Standorte der neuen Grillplätze in der Nähe von Wohnbebauung Grillplatz Cäcilia-Lauth-Spielplatz (Stadtvermessungsamt Frankfurt vom 5.12.21, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Grillplatz Lenzenbergstraße (Stadtvermessungsamt Frankfurt, vom 5.12.21, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4799 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1440 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 42 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 306/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 123 2022 Die Vorlage OF 306/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1., 2. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und fraktionslos (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2021, OF 236/6 Betreff: Zeilsheim: Märchensiedlung - Parken im Kreuzungsbereich In der Märchensiedlung Zeilsheim behindern regelwidrig im Kreuzungsbereich geparkte Fahrzeuge nicht nur andere Autos, sondern auch im besonderen Maße den Fuß- und Radverkehr. Dabei ist eine ausreichende Sicht auf Verkehrsteilnehmende oft nicht gegeben, besonders wenn der Straßenraum wie hier schon vergleichsweise eng ist. So werden die Autos zum Hindernis und zur Gefahr für die Kreuzung querende Zu Fuß Gehende und sich der Kreuzung nähernde Radfahrende, da diese unter Umständen nicht rechtzeitig gesehen werden. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen in der Zeilsheimer Märchensiedlung Sperrflächen/Zick-Zack-Linien oder andere geeignete Maßnahmen anzubringen, die das regelwidrige Parken dort verhindern: - Katzenstirn/Bielefelder Straße - Katzenstirn/Apoldaer Weg - Coburger Weg/Kranentrank - Neu-Zeilsheim/Bernburger Weg - Neu-Zeilsheim/Altenburger Weg - Neu-Zeilsheim/Apoldaer Weg Die Maßnahmen sollten durch zusätzliche Kontrollen durch die Stadtpolizei flankiert werden. Begründung: Die genannten Kreuzungen wurden dem Ortsbeirat als vom häufigen Falschparken betroffen gemeldet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1091 2021 Die Vorlage OF 236/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2021, OF 158/6 Betreff: Zeilsheim: Städtische Pflege der Parkanlage (Hesselbergweg/Lenzenbergstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die oben genannte Parkanlage wieder regelmäßig gepflegt wird. Begründung: In der oben genannten Parkanlage wurden seit Monaten die entsprechenden Bäume nicht zurückgeschnitten, sodass diese die angelegten Weganlagen versperren. Des Weiteren sind die Weg-/Rasenkanten durch Gras-/Unkrautbewuchs zugewachsen, was gerade im Hinblick auf ältere Menschen ein hohes Sicherheitsrisiko (Stolpergefahr) darstellt. Zusätzlich sind laut Aussagen der Anwohnerschaft in dem Bewuchs an einigen Stellen Dornen vorhanden, die dazu führen, dass des Öfteren Reifen von Rollatoren und Rollstühlen älterer Menschen beschädigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 663 2021 Die Vorlage OF 158/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2020, OF 1343/6 Betreff: Zeilsheim: Kreuzungen in Zeilsheim für den Fußverkehr verbessern Die Zebrastreifen im Frankenthaler Weg/Kreuzung West-Höchster-Straße sind so angelegt, dass sie eine umwegfreie Querung nicht zulassen. Der Zebrastreifen (auf Höhe Hausnr. 42) ist soweit in die Straße nach hinten zurückversetzt, dass ihn Autofahrende erst sehen, wenn diese schon von der West-Höchster-Straße kommend in die Straße eingebogen sind. Ein Fußgängersperrgitter verschwenkt die Fußgehenden von der West-Höchster-Straße viele Meter zum Zebrastreifen. An der südlichen Seite verengt sich besonders bei nicht frisch geschnittener Hecke der Bürgersteig so, dass man kaum noch aneinander vorbeilaufen kann. Dies ist nicht die einzige derart angelegt Kreuzung. In Zeilsheim finden sich ähnliche Situationen beispielsweise an der Kreuzung Pfaffenwiese/Hahnbergweg. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Sperrgitter abzubauen und den verschränkte Zebrastreifen, der sich auf Höhe Hausnr. 42 befindet, direkt an die Kreuzung zu verlegen, damit eine direkte, einsehbare Querung möglich ist. Mit weiteren Zeilsheimer Kreuzungen mit Sperrgittern und verschränkten Zebrastreifen soll ebenso verfahren werden. Begründung: In den gültigen Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen wird der Einsatz von abgerückten Fußgängerüberwegen und Sperrgittern in der Regel verneint, da sie den Fußverkehr aus dem Sichtfeld holen. Dies deckt sich mit Beobachtungen am Zebrastreifen, dem sich Autos von der West-Höchster-Straße kommend häufig mit recht hoher Geschwindigkeit nähern. Die Sperrgitter nehmen den geradeaus gehenden Fußgehenden den Vorrang und zwingen sie zu Umwegen. An dieser Stelle besteht eine besondere Dringlichkeit zum Umbau, weil durch den schmalen Gehweg zusätzlich eine Engstelle des Bürgersteigs beseitigt werden könnte. Durch die unmittelbare Nähe zur Käthe-Kollwitz-Schule wird die Kreuzung zudem von vielen Schulkindern genutzt. Durch diese Dringlichkeit sollte allerdings der Umbau weiterer Kreuzungen in Zeilsheim nicht vernachlässigt werden. . Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.10.2020, OF 1373/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6782 2020 1. Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1373/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2019, OF 1133/6 Betreff: Zeilsheim: Ampelanlage im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße umrüsten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Annabergstraße/ Lenzenbergstraße befindliche Ampelanlage so umzurüsten, dass diese im Nachtbetrieb nicht abgeschaltet wird, sondern generell "Rot" zeigt und nur bei Überfahren von Kontaktschleifen auf Grün umschaltet. Begründung: Nach allgemeiner Wahrnehmung der Bürger wird auf der Pfaffenwiese insbesondere nachts mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Der temporäre Einsatz eines sog. "Blitzanhängers" hat daran leider wenig geändert. Der Umbau der Lichtzeichenanlage sollte zur Beruhigung der Situation beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5255 2019 Die Vorlage OF 1133/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 1005/6 Betreff: Zeilsheim: Pförtnerampel in der Pfaffenwiese soll Raser bremsen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob die im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Annabergstraße/ Lenzenbergstraße befindliche Ampelanlage so umgerüstet werden kann, dass diese im Nachtbetrieb für den Verkehr generell "Rot" zeigt und nur für sich nähernde Kraftfahrzeuge mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit auf "Grün" schaltet. Begründung: Nach allgemeiner Wahrnehmung der Bürger wird auf der Pfaffenwiese besonders in den Nachstunden mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Der temporäre Einsatz eines sog. "Blitzanhängers" hat daran leider wenig geändert. Der Umbau der Lichtzeichenanlage zu einer "Pförtnerampel" mit entsprechenden Sensoren und die Verwendung einer intelligenten Schaltung sollten zur Beruhigung der Situation beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1246 2019 Die Vorlage OF 1005/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2019, OF 1007/6 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten Vorgang: OM 4070/18 OBR 6; ST 421/19 Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen mit dem Enforcement Trailer auf nachfolgende Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten: - Zur Frankenfurt (Goldstein) - Alt-Griesheim (Griesheim, im Bereich Boehleschule) - Elsterstraße (Griesheim, im Bereich vor dem Kindergarten St. Hedwig) - Gotenstraße (Höchst) - Königsteiner Straße (Höchst) - Sossenheimer Weg (Höchst, zwischen Gotenstraße und Bahnübergang) - Hoechster-Farben-Straße (Höchst und Sindlingen) - Oeserstraße (Nied, im Bereich zwischen Bahnhof und Nied Brücke) - Birminghamstraße (Nied, im Bereich zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße) - Alt Schwanheim (Schwanheim) - Rheinlandstraße (Schwanheim, im westlichen Abschnitt) - Kurmainzer Straße (Sossenheim, zwischen Dunantring und Victor-Gollancz-Haus) - Westhöchster Straße (Zeilsheim, zwischen Annabergstraße und Frankenthaler Weg) - Alt-Zeilsheim (Zeilsheim, zwischen Welschgrabenstraße und Frankenthaler Weg) Begründung: Der sog. Enforcement-Trailer hat sich als wichtigen Bestandteil der Verkehrsüberwachung etabliert - insbesondere auch, weil die Kontrollen ohne Personal fortlaufend über mehrere Tage "rund um die Uhr" (also auch nachts) durchgeführt werden können. Damit trägt er nicht nur zur Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Reduzierung des nächtlichen Lärmpegels bei. Zwischenzeitlich wurde von der Stadt sogar ein weiterer Enforcement-Trailer angeschafft. Im Ortsbezirk 6 gibt es derzeit neun genehmigte Messstellen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 42). Der Ortsbeirat 6 bittet nun, die Kontrollen auf o.g. Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4541 2019 Die Vorlage OF 1007/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2018, OF 866/6 Betreff: Nied und Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzen Vorgang: OM 2352/17 OBR 6; ST 1471/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. die Geschwindigkeitskontrollen durch den Blitzanhänger (Enforcement-Trailer) auf der Oeserstraße in Nied und der Pfaffenwiese in Zeilsheim wieder in stärkerer Intensität aufzunehmen. Wünschenswert wäre, etwa alle drei Monate Messungen durchzuführen. 2. Der Magistrat wird außerdem gebeten darzulegen, ob es zutrifft, dass zwischen dem 21.2.2018 und dem Datum, an dem die ST 1471 erstellt wurde, überhaupt keine Messungen mit dem Enforcement-Trailer im Ortsbezirk 6 durchgeführt wurden. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 1471 berichtet der Magistrat über den Einsatz des Blitzanhängers im Frankfurter Westen. Dabei wurden erhebliche Tempoüberschreitungen an beiden o.g. Standorten festgestellt. Den fragwürdigen "Rekord" stellte eine Messung in der Oeserstraße auf, bei der ein Fahrzeug auf einer Tempo 40 Strecke mit 159 Km/h geblitzt wurde. Betrachtet man die in der ST 1471 angegebenen Standzeiten des Blitzanhängers, muss man sich allerdings wundern, wieso in der Oeserstraße seit 21.2.2018 nicht mehr gemessen wurde, in der Pfaffenwiese nicht mehr seit 5.12.2017. (Stand der ST ist der 6.8.2018) Rasen in Wohngebieten darf nicht geduldet werden, Menschenleben stehen auf dem Spiel, aber auch der Nachtschlaf der Bevölkerung verdient es, geschützt zu werden. Legt man dann noch zugrunde, dass in der ST 1471 dargelegt wurde, dass bis zum Datum des Berichts noch keine weitere Messstelle im Ortsbezirk 6 genehmigt worden war und bei der einzigen anderen Messstelle in Sossenheim die Software versagte und kein geeigneter Standort gefunden werden konnte, kommt man zu dem unerfreulichen Schluss, dass zwischen dem 21.2.2018 und Anfang August im gesamten Ortsbezirk 6 überhaupt nicht mehr gemessen wurde. Dies wäre aufgrund der Größe des Ortsbezirks - ca. 20% der Frankfurter Bevölkerung - nicht akzeptabel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1471 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4070 2018 Die Vorlage OF 866/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 811/6 Betreff: Verkehrssicherheit im Straßenverlauf Lenzenbergstraße/Rombergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, als Maßnahme gegen Falschparker in den Kurven der Lenzenbergstraße bzw. der Rombergstraße Bügel oder Poller aufzustellen, um zu verhindern, dass die Sicht weiter durch illegal parkende Fahrzeuge verkehrsgefährdend eingeschränkt wird. Begründung: Auf den Bürgersteigen in den Kurven der Lenzenbergstraße und der Rombergstraße werden Fahrzeuge entgegen der Straßenverkehrsordnung so abgestellt, dass die Sicht in der Kurve extrem eingeschränkt ist. Dem Antragsteller wurden gefährliche Situationen geschildert, die daraus entstanden. An der Ecke Rombergstraße entsteht besondere Gefahr durch die Sichtbehinderung auf die Verlängerung eines Fußgängerweges. Teilweise wird außerdem der Gehweg in der Kurve so zugeparkt, dass mit Kinderwagen kaum ein Vorbeikommen möglich ist. Da das Ordnungsamt bekanntermaßen personell nicht in der Lage ist, solche Stellen dauerhaft zu kontrollieren und gleichzeitig durch eine kleine bauliche Maßnahme, das Setzen einiger Bügel oder Poller, das Problem mit sehr wenig Aufwand zu beseitigen sein sollte, erscheint dies als schnellste und beste Lösung. Anbei Fotos, die die Problematik verdeutlichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3787 2018 Die Vorlage OF 811/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2018, OF 745/6 Betreff: Zeilsheim: Erholungsfläche Spielplatz Coburger Weg/Neu-Zeilsheim Vorgang: ST 2308/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, a) das in der ST 2308 vom 24.11.17 angekündigte Nutzungskonzept zur Umgestaltung der Freifläche des Spielplatzes Coburger Weg dem Ortsbeirat 6 vorzustellen. b) die während der Ortsbegehung am 27.6.2017 zugesagten Veränderungen der Verkehrswege im Umfeld des Platzes (Entfernung des Parkplatzes vor Haus Coburger Weg 58, Randeinfassung der Bäume als Schutz der Wurzelbereiche, Sperrmarkierungen in den Einmündungen Coburger Weg / Neu Zeilsheim) umzusetzen (s. auch Protokoll des Ortstermins vom 10.7.2017). Begründung: Zwölf Monate nach der Ortsbegehung am ehemaligen Spielplatz Coburger Weg hat sich leider nichts getan. Weder wurde das in der Stellungnahme des Magistrats zugesagte Nutzungskonzept entwickelt noch ein Planungsentwurf erstellt. Auch die Verbesserung der Verkehrswege durch Sperrmarkierungen wurde bisher nicht umgesetzt, was insbesondere die Entsorgungsfahrzeuge der FES immer wieder vor große Probleme stellt. Anlage 1 (ca. 207 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2308 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3404 2018 Die Vorlage OF 745/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2018, OF 588/6 Betreff: Zeilsheim: Piktogramme für Radwege Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf folgenden Fahrradwegen Piktogramme aufzubringen, um Radfahrern die erlaubte Nutzung anzuzeigen: a) Westhöchster Straße in Richtung Sindlingen b) Pfaffenwiese in beiden Richtungen Begründung: Die Erfahrungen nach dem Wegfall der Nutzungspflicht für die oben genannten Radwege zeigen eine erhöhte Verunsicherung und Irritation seitens der Radfahrer, ob der bisher genutzte separate Fahrstreifen überhaupt noch befahren werden darf. Durch das Aufbringen von Piktogrammen sollte hier unbedingt Abhilfe geschaffen werden, um den Radfahrern, die nicht auf der belebten Fahrbahn fahren wollen, mehr Sicherheit zu geben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 20.02.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2760 2018 Die Vorlage OF 588/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, sowohl auf den nachfolgend genannten Fahrradwegen als auch auf den parallel verlaufenden Fahrbahnen Piktogramme aufzubringen, um Radfahrern die erlaubte Nutzung anzuzeigen: a) West-Höchster Straße in Richtung Sindlingen; b) Pfaffenwiese in beiden Richtungen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2017, OF 492/6 Betreff: Zeilsheim: Fußgängerwege vor den Schulen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor den Schuleingängen der Adolf-Reichwein-Schule (Lenzenbergstraße) und der Käthe-KollwitzSchule (Frankenthaler Weg) den Fußgängerweg großflächig mit einem Absperrgitter zu versehen, der das Auffahren von PKWs auf den Fußgängerweg direkt vor dem Schuleingang verhindert und somit die Kinder schützt. Begründung: Die Probleme mit den Eltern-Taxis nehmen mittlerweile Ausmaße an, denen nicht mehr durch freundliche Bitten und Ansprachen geholfen werden können. Täglich überfahren PKWs die Fußgängerwege an den Schuleingängen um dort zu Halten oder anderen Verkehrsteilnehmern auszuweichen. Dabei wird keine Rücksicht auf die Schüler genommen. Dies kann leider nur noch durch bauliche Maßnahmen unterbunden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2353 2017 Die Vorlage OF 492/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2017, OF 491/6 Betreff: Zeilsheim: Ergebnisse der Verkehrsüberwachung durch den Blitzanhänger Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung in der Pfaffenwiese dem Ortsbeirat vorzustellen. Dabei sollte aufgeschlüsselt werden, wie viele Fahrzeuge und mit welcher Geschwindigkeit diese gemessen wurden. Begründung: Auf der Pfaffenwiese wurde im Oktober 2017 an 2 Standorten der neue Überwachungsanhänger der Stadtpolizei aufgestellt, der über mehrere Tage den Verkehr überwacht hat. Dies wurde positiv von der Bevölkerung aufgenommen und intensiv in den sozialen Medien diskutiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2352 2017 Die Vorlage OF 491/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "Zeilsheim" durch "Ortsbezirk 6" ersetzt wird und der erste Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung für alle Standorte im Ortsbezirk 6 (aktuell in der Pfaffenwiese und in der Oeserstraße) vorzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 465/6 Betreff: Zeilsheim: Benutzungspflicht für die Radwege in der Pfaffenwiese aufheben! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Pfaffenwiese in Zeilsheim aufzuheben und schnellen RadfahrerInnen damit die Nutzung der Straße zu ermöglichen. Die Bordstein-Radwege sollen jedoch weiter für RadfahrerInnen nutzbar bleiben, die diese Wege bevorzugen. Begründung: Unter Fachleuten gilt es inzwischen als Tatsache, dass Bordstein-Radwege zwar ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, für die sie benutzenden RadfahrerInnen aber in vielen Fällen tatsächlich gefährlicher sind als die Mitbenutzung der Straße. Die Radwege entlang der Pfaffenwiese sind durch die Nähe zu zwischen den Bäumen parkenden Autos besonders problematisch. Für schnell fahrende RadfahrerInnen sind die Radwege entlang der Pfaffenwiese heute schon nur unter Einschränkungen nutzbar. Man kann einfach nicht so schnell darauf fahren, wie man eigentlich könnte. Zukünftig ist durch die technische Entwicklung mit der zunehmenden Verwendung elektrisch angetriebener Fahrräder mit einer deutlichen Zunahme schneller FahrradfahrerInnen zu rechnen. Von diesen würde ein großer Teil lieber auf der Straße fahren als auf dem Bordstein-Radweg. Dies lässt die derzeitige Beschilderung aber nicht zu. Gleichzeitig muss aber auch den RadfahrerInnen Rechnung getragen werden, die in langsamen Tempo weiter auf dem Bordstein-Radweg fahren wollen. Dies ist rechtlich kein Problem, muss nur entsprechend ausgeschildert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2017, TO I, TOP 10 Im Zuge der Beratung der Vorlage OF 465/6 verweist Herr Bauschmann von der CDU-Fraktion auf digitale Abbildungen der Pfaffenwiese, die einerseits den Straßenquerschnitt gemäß Position der CDU-Fraktion (vgl. OF 446/6) und andererseits den Straßenquerschnitt gemäß Position der GRÜNE-Fraktion (vgl. OF 465/6) darstellen. Die Abbildungen sind als Anlage am Ende der Niederschrift beigefügt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2081 2017 1. Die Vorlage OF 465/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die in der 14. Sitzung des Ortsbeirates 6 am 15.08.2017 unter Tagesordnungspunkt 24. (OF 446/6) und Tagesordnungspunkt 25. (OF 447/6) beschlossene Durchführung eines Ortstermins in der Pfaffenwiese im Abschnitt zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg hat sich aufgrund der Beschlussfassung zur Vorlage OF 465/6 erledigt, deren Organisation wird nicht weiter verfolgt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP und bei Abwesenheit BFF zu 2. Einstimmige Annahme Sonstige Voten/Protokollerklärung: Herr Schlimme von der GRÜNE-Fraktion gibt im Zuge der Beratung der Vorlage OF 465/6 folgende Protokollerklärung ab: "Der Behauptung von Herrn Bauschmann, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Pfaffenwiese sei bereits im Jahr 2008 aufgehoben worden, widerspreche ich, da ich derartige Schilder noch am 28.08.2017 gesehen habe." Herr Bauschmann von der CDU-Fraktion gibt daraufhin folgende Protokollerklärung ab: "Laut Google Street View sind die Schilder an den genannten Stellen voraussichtlich seit 2008 nicht mehr vorhanden."
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2017, OF 446/6 Betreff: Zeilsheim: Sanierung der Pfaffenwiese mit Umbau der Radwege Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Pfaffenwiese zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg zu sanieren. (Ausgenommen davon die Kreuzung Lenzenbergstraße/Annabergstraße, die 2015 erneuert wurde) Entsprechende Planungen und finanzielle Mittel sollten in den kommenden Haushalt eingestellt werden, damit die Sanierung entsprechend der Ressourcen bis 2019 erfolgen kann. Bei dieser Sanierung sollen folgende Besonderheiten berücksichtigt werden: - Abbau der hochgesetzten Radwege. - Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn. - Umbau der Bushaltestellen zu barrierefreie Bushaltestellen. Begründung: Nach der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (§3, Absatz 2, Satz 7) hat der Ortsbeirat das Vorschlagsrecht bei der Instandsetzung von öffentlichen Geh- und Fahrradwegen, sowie von Straßenoberflächen. Die Straße Pfaffenwiese ist zuletzt durch den Austausch von Versorgungsleitungen zwischen der Jahrhunderthalle und Kellerskopfweg in einen Asphaltflickenteppich verwandelt worden. Die Radwege (ohne Benutzungspflicht) sind durch die Wurzelaufbrüche der Kastanien kaum noch gefährdungsfrei nutzbar. Diese Radwege zurückzubauen und die freigewonnene Fläche zur Hälfte der Fahrbahn und zur anderen Hälfte dem Grünstreifen/den Kastanien zu Gute kommen lassen, ist eine denkbare Lösung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 446/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern in der Pfaffenwiese im Abschnitt zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 446/6 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2017, OF 447/6 Betreff: Zeilsheim: Umbau der Haltestellen "Lenzenbergstraße" zurückstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den für 2018 geplanten Umbau der Bushaltestellen Lenzenbergstraße zurückzustellen, bis die Straße "Pfaffenwiese" saniert wurde und der Radweg umgebaut wurde. (vgl. OF 446/6 / 17) Begründung: Die Planungen für die beiden Bushaltestellen Lenzenbergstraße in der Pfaffenwiese sehen vor, dass vor und hinter der Haltestellen der Radverkehr auf die Straße umgeleitet wird. Die langfristigen Planungen sehen allerdings vor, den gesamten Radverkehr auf die Pfaffenwiese zu verlegen. Dazu müssten aber bei der nächsten Sanierung der Straße der Radweg zurückgebaut werden. Die Haltestellen jetzt umzubauen, würden die Planungen für den Rückbau behindern bzw. unmöglich machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 447/6 wird so lange zurückgestellt, bis der Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern in der Pfaffenwiese im Abschnitt zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg stattgefunden hat (vgl. OF 446/6, TOP 24.). Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 447/6 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2017, OF 445/6 Betreff: Zeilsheim: Planungsauftrag für Erholungsfläche mit Spielplatz am Coburger Weg Vorgang: OF 405/17 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Planungsauftrag für die Umgestaltung des Spielplatzes Coburger Weg unter der Federführung des Stadtplanungsamtes zu erteilen. Der Planungsauftrag sollte umfassen: - Gestaltung der Platzfläche unter Gesichtspunkten des Denkmalschutzes zu einer Erholungsfläche mit Spielplatz für alle Generationen unter Berücksichtigung der Nachbarschaftsinteressen. - Verkehrsführung des um den Platz laufenden Coburger Weges unter Einbeziehung der P arkplätze Interessierte Anwohner sollen in die Planungen mit eingebunden werden. Die Ergebnisse sollen in einer Informationsveranstaltung vor Ort präsentiert werden. Begründung: Bei einer vom Ortsbeirat angeregten Ortsbegehung mit den Fachämtern wurde als Ergebnis festgehalten, dass ein Planungsauftrag von Seiten des Ortsbeirates initiiert wird.
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2017, OF 422/6 Betreff: Zeilsheim: Bürgersteig in der Lenzenbergstraße verbreitern Vorgang: OM 2221/13 OBR 6; ST 1459/13; ST 426/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Sachstand zur Anfrage mitzuteilen und die notwendige Verbreiterung des Weges ohne weitere Verzögerung vorzunehmen. Begründung: Genaue Örtlichkeit: Lenzenbergstraße zwischen Bechtenwaldstraße und Hohe Kanzel Fahrtrichtung Adolf-Reichwein-Schule, rechter Bürgersteig Bereits vor mehr als 8 Jahren hat der Regionalrat Zeilsheim auf Initiative der Anwohner gemeinsam mit der Nassauischen Heimstätte und dem Straßenverkehrsamt bei einer Ortsbegehung die Verbreiterung des Bürgersteigs zulasten der Grünfläche im Grundbesitz der NH vorgeschlagen. Die NH zeigte sich damals - und ist es sicherlich auch heute noch - damit einverstanden. In Abwägung der Prioritäten zwischen Rettungszufahrt zur Schule, Quartierbusverkehr, Parkplatzsituation und Gehweg-Situation wurde damals der Kompromiss geschlossen, zunächst das halbseitige Parken zu erlauben und danach den Bürgersteig zu verbreitern. Auf die Ausführung des 2. Schritts wartet der Ortsbeirat jedoch noch immer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2221 Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1459 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 426 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 13.06.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1743 2017 Die Vorlage OF 422/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2017, OF 405/6 Betreff: Zeilsheim: Zukünftige Nutzung des Spielplatzes "Coburger Weg" Vorgang: OM 753/16 OBR 6; ST 255/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, für die nachfolgenden Fragestellungen einen Ortstermin zu organisieren, bei der die beteiligten Fachämter eine Einschätzung und Antwort geben und die weiteren Schritte den Ortsbeirat zur Beratung vorlegen können. Begründung: Der Spielplatz "Coburger Weg" Ecke Neu-Zeilsheim ist seit über 10 Jahren eine Brachfläche und hat keine bestimmungsgemäße Nutzung mehr. Die Anwohner wünschen sich eine Belebung des Platzes, wobei die Zielrichtung zunächst mit den Ämtern geklärt werden muss. Bei einem Gespräch zwischen Amt für Straßenbau und Erschließung, Grünflächenamt und Straßenverkehrsamt wurde deutlich, dass die jetzige Situation mit der Verkehrsführung, der Rasenpflege und der Baumbestand Handlungsbedarf zeigt. Für die Planung ist das Stadtplanungsamt, das Denkmalamt zwingend erforderlich. - Kann der Spielplatz wieder als solcher genutzt und hergerichtet werden? - Welche Alternative hat der Magistrat mit dem Platz vor? - Besteht die Möglichkeit die Straßenführung zu verbessern? - Wie sieht der Magistrat die markierten Parkplätze im Zusammenhang mit der vorhandenen Straßenbreite und der fehlenden Durchfahrtsmöglichkeit für Großfahrzeuge? - Welche Aspekte des Ensembleschutzes vom Denkmalamt sind zu berücksichtigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 753 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 255 Antrag vom 31.07.2017, OF 445/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 405/6 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2017, OF 378/6 Betreff: Zeilsheim: Fahren gegen die Einbahnstraße unter Begehung eines Rotlichtverstoßes an der Baustelle in der Pfaffenwiese Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, damit das verkehrswidrige und hochgefährliche Verhalten vieler Autofahrerinnen an der Baustelle an der Pfaffenwiese in Zeilsheim schnellstens abgestellt wird. Begründung: Seit etwa einer Woche ist die Pfaffenwiese am Ortseingang Zeilsheim auf einer Strecke von mehreren hundert Metern in einer Richtung gesperrt, weil die eine Straßenhälfte durch Bauarbeiten blockiert ist. Derzeit besteht Einbahnstraßenregelung in Richtung Zeilsheim. In der anderen Richtung muss auf eine Umleitungsstrecke ausgewichen werden. Um den Bussen der VGF diese Umleitung zu ersparen, wurde jedoch eine Ampel eingerichtet, die den Autoverkehr Richtung Zeilsheim zurück hält, wenn die Busse von Zeilsheim Richtung Unterliederbach grün erhalten. Da die Kapazität der halbierten Fahrbahn aber zu gering ist, ist die zweite Ampel eine reine Busampel (weißer Querstrich bedeutet rot, senkrecht bedeutet grün). Diese Ampel springt auch nur an, wenn ein Bus sie anfunkt. Inzwischen fahren aber auch viele AutofahrerInnen an diese Busampel heran und fahren dann widerrechtlich bei weißem Querstrich in den Baustellenbereich hinein. Dabei ist es aufgrund einer Kurve nicht möglich, die Strecke komplett bis zur anderen Ampel einzusehen, und diese ist auf grün geschaltet, wenn bei der Busampel Querstrich zu sehen ist. Das heißt, die Fahrzeuge fahren ohne zu wissen, ob sie auf der Strecke Gegenverkehr haben werden, gegen eine ausdrückliche Einbahnstraßenregelung und unter prinzipieller Begehung eines Rotlichtverstoßes durch den Baustellenbereich. Seitens des 17. Polizeireviers erfuhr der Antragsteller, dass man nicht ständig einen Funkwagen vor Ort platzieren könnte. Dies ist verständlich, aber zivile Kontrollen wären sowieso viel effektiver. Irgend etwas muss jedenfalls geschehen, bevor es zum ersten schweren Unfall kommt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1525 2017 Die Vorlage OF 378/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Herr Bauschmann von der CDU-Fraktion gibt als Begründung für seine Ablehnung zu Tagesordnungspunkt 33. folgende Protokollerklärung ab: "Der Magistrat hat es nicht für nötig gehalten, diese Baumaßnahme und die daraus resultierenden Einschränkungen, die gravierende Einschnitte in das Stadtteilleben haben, im Vorfeld mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Dies häuft sich mittlerweile und scheint systematisch für die Arbeit des Magistrats zu sein. Die Ortsbeiräte verfügen über hohe Ortskunde und können Probleme vorhersagen, die bei Baustellen dieser Größenordnung vermutlich auftreten. Drei Tage vor Baubeginn wurde über die örtliche Presse die 4-monatige Sperrung der Hauptverkehrsstraße des Stadtteils veröffentlicht. Zum Vergleich: Bei der Baumaßnahme in der Straße Alt-Zeilsheim haben die betroffenen Ämter und Mandatsträger Hand-in-Hand über Monate sämtliche Möglichkeiten genutzt, um die Bürger zu informieren, zu beteiligen und mitzunehmen. Wenn der Magistrat der Meinung ist, auf diese Art der Zusammenarbeit zu verzichten, so soll er mit sämtlichen Problemen auch alleine fertig werden."
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2017, OF 305/6 Betreff: Zeilsheim: Radwegmarkierung Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Markierung des Radweges der Pfaffenwiese, von der Jahrhunderthalle kommend und in Richtung Ortsmitte fahrend, an der Kreuzung Lenzenbergstraße zu verbessern um zu verhindern, dass Fahrradnutzer auf dem Bürgersteig vor der Hausnummer Pfaffenwiese 103 fahren. Begründung: Aktuell endet der markierte Radweg vor der Lichtsignalanlage / Höhe Gemeindezentrum und beginnt nach dem Drogeriemarkt/Bäckerei mit dem abgesetzten Radweg wieder neu. Das Zwischenstück vor der Hausnummer Pfaffenwiese 103 ist nicht extra markiert. Die Markierung der Fußgängerampel Lenzenbergstraße suggeriert jedoch dem Radfahrenden, dass sein Radweg auf dem Bürgersteig fortgeführt wird. Dies führt oft zu Problemen, wenn der Fahrradfahrer unmittelbar vor dem Drogeriemarkt auf Fußgänger trifft, die gerade das Geschäft in Richtung Lichtsignalanlage verlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1241 2017 Die Vorlage OF 305/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2016, OF 214/6 Betreff: Tempo 30 in der Sindlinger Bahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die auf der Sindlinger Bahnstraße, zwischen der L 3006 (Sindlinger Kreisel) und dem S- Bahnhof Zeilsheim, zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h zu reduzieren. Begründung: Der Straßenzug Sindlinger Bahnstraße, West-Höchster-Straße ist in Zeilsheim bis zur Annabergstraße schon auf 30km/h reduziert. Die gültige Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30km/h hat die Verkehrssicherheit in diesem Bereich deutlich verbessert und den Fahrzeuglärm vermindert. Da sich an der Sindlinger Bahnstraße ein Spielplatz befindet, der Schulweg der Schüler der Ludwig Weber Schule die Straße berührt, sowie der S-Bahnhof mit vielen Nutzern liegt, die hier die Straße queren, wäre hier eine Reduzierung der Geschwindigkeit sinnvoll. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 748 2016 Die Vorlage OF 214/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und REP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2016, OF 223/6 Betreff: Zeilsheim: Umwandlung der Gehwegfläche im Stichweg Neu-Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Stichweg Neu-Zeilsheim 9 den nicht genutzten und auch nie nutzbaren Gehweg aufzuheben. Stattdessen sollen die 4 vorhandenen Längsparkplätze zu Schrägparkplätzen geändert werden um somit die Raumaufteilung besser nutzen zu können. Zusätzlich soll geprüft werden, ob unter Zuhilfenahme umliegender, städtischer Flächen 1-2 weitere Parkplätze geschaffen werden können. Als 3. Maßnahme soll das Parken in der Kurve und somit die Feuerwehrzufahrt zu den Wohnblöcken Pfortengartenweg wirksam gesichert werden. Die Umsetzung der Maßnahme soll gemäß §3 Absatz 2, Ziffer 7 der Geschäftsordnung für Ortsbeiräte im Zuge einer Instandsetzungsmaßnahme der rechten Gehwegfläche stattfinden. Begründung: Der Stichweg in der Straße Neu-Zeilsheim zwischen Pfaffenwiese und Pfortengartenweg ist eine kleine Anliegerstraße und Zufahrt zu einem Garagenhof. Auf der rechten Fahrbahnseite gibt es 4 Parkplätze, die an einem Bürgersteig längs angeordnet sind. Dieser Bürgersteig dort hat keinerlei Funktion, da die Wegeverbindungen allesamt in Richtung der Parkanlage verlaufen. Die Aufhebung des Gehweges hat keinerlei Nachteile. Die Umwandlung in Schrägparkplätze allerdings Vorteile, da so eine Dreckecke von großem Unkrautwuchs und wilden Sperrmüllablagerungen, sowie Drogendealer-Verstecken befreit werden könnte. Der Parkdruck ist wie in allen Siedlungsteilen Frankfurts sehr hoch. Die Prüfung, ob weitere Parkplätze geschaffen werden können, sollte daher obligatorisch sein. Ein Muss ist aber der Schutz der Feuerwehrzufahrt, die Abends durch in der Kurve parkende Fahrzeuge nicht gewährleistet ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 752 2016 Die Vorlage OF 223/6 wird mit der Maßgabe als Anregung an den Magistrat beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Absatz beginnend mit "Die Umsetzung der Maßnahme . ." ersatzlos gestrichen wird und im zweiten Satz des ersten Absatzes der Begründung die Worte "Auf der rechten Fahrbahnseite" durch die Worte "Direkt vor dem Garagenhof" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2016, OF 222/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrsuntersuchung in der Pfaffenwiese Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, als Grundlage für evtl. weitere Maßnahmen eine genaue Auswertung der Verkehre auf der Pfaffenwiese vorzunehmen. Dazu sollen über einen geeigneten Zeitraum von mindestens 3x24 Stunden an mindestens 2 mittleren Werktagen und einem Samstag, außerhalb der Schulferien oder Wochen mit Feiertagen Verkehrszählungen (Menge und gefahrene Geschwindigkeit in beide Verkehrsrichtungen) erfolgen. Der Standort der Verkehrszählung sollte vorzugsweise zwischen Frankenthaler Weg und Annabergstraße liegen. Der Auswertung sollen die Berichte der bisherigen Ergebnisse von Geschwindigkeitsüberwachungen der Jahre 2015 und 2016 beigefügt werden. Ebenso eine Stellungnahme der Verkehrsunfallkommission über alle gemeldeten Unfälle der letzten 4 Jahre. Begründung: Lärm und Geschwindigkeit sind auf fast allen Straßen in Frankfurt ein Dauerthema und unzählige Anträge und Stellungnahmen zu diesem Themengebiet zeigen, dass die Ortsbeiräte die Anregungen und Sorgen der Anwohner ernst nehmen. Eine Auswertung - wie hier gefordert - soll Grundlage sein, das subjektive Empfinden auf eine fakten- und ergebnisorientierte Basis zu stellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 751 2016 Die Vorlage OF 222/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 133/6 Betreff: Grünfläche Katzenstirn/Pfaffenwiese wieder in einen akzeptablen Pflegezustand versetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, mit der Rhein-Main Wohnen GmbH, Pfaffenwiese 300, Kontakt aufzunehmen und darauf zu dringen, dass diese die Grünfläche Katzenstirn/Pfaffenwiese 52 in Zeilsheim in einem akzeptablen Pflegezustand versetzen, in dem auch die angebrachten Bronzetafeln wieder zur Geltung kommen. Begründung: An der Einmündung Katzenstirn in die Pfaffenwiese befinden sich zwei kleine Grünflächen, die sich in einem deutlich unterschiedlichen Pflegezustand befinden (s. anliegende Fotos). Die Grünfläche, auf dem sich früher Toilettenhäuschen und die alte Bushaltestelle befanden, ist mit einer Rasenfläche versehen, die trotz des wachstumsfördernden Regens in diesem Sommer vom Grünflächenamt gut gepflegt wurde. Ein anderes Bild bietet die Fläche auf der anderen Seite der Katzenstirn. Sie befindet sich in einem überwucherten, ungepflegten Zustand. Auch die dort auf die "Märchensiedlung" verweisenden Bronzetafeln gehen unter. Nach Hinweisen aus der Bürgerschaft bat die Fraktion der Grünen das Grünflächenamt, die an der Hausnummer. 52 gelegene Fläche ebenfalls in einen ansehnlichen Zustand zu versetzen. Dieser Bitte konnte das Grünflächenamt jedoch nicht nachkommen, da sich die Fläche im Besitz der Rhein-Main-Wohnen GmbH befindet. Diese hat sich in der Vergangenheit als schwieriger Ansprechpartner in Grundstücksangelegenheiten erwiesen. Da eine so deutliche Vernachlässigung eines solch prominent an Pfaffenwiese und Bushaltestelle gelegene Fläche unakzeptabel ist - Stimmen aus der Bürgerschaft sprechen von "Verwahrlosung" - soll der Magistrat gebeten werden, mit dem Besitzer eine nicht nur kurzfristige Lösung der Pflege dieser Fläche zu erreichen. (Foto von Ende Juni 2016) (Foto vom August 2016) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 432 2016 Die Vorlage OF 133/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2016, OF 96/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrssituation in der Taunusblick-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen geeignet sind, die Verkehrssituation in den Straßen Rombergstraße, Lenzenbergstraße und Bechtenwaldstraße, sowie dem Pfortengartenweg für alle Verkehrsteilnehmer (PKW, Busse/LKW, Radfahrer, Fußgänger) zu verbessern. Hierbei sollen die Besonderheiten der Parkraumsituation gerade in den Abend- und Nachtstunden gebührend berücksichtigt werden und Möglichkeiten aufgezeigt werden, den Parkraum so zu gestalten, dass verbotswidriges Parken nicht die anderen Verkehrsteilnehmer behindert. Begründung: Wie in jeder Frankfurter Siedlung ist der zunehmende Anteil an PKWs zu einem Problem geworden. Der öffentliche Raum ist für die Menge an Autos nicht ausreichend. Private Stellflächen sind in der Siedlung kaum vorhanden. Folglich parken die Autos gerade in den Abend- und Nachtstunden sämtliche Flächen zu, auf denen das Auto Platz findet. Als Ergebnis müssen Fußgänger oftmals auf die Straße ausweichen, der verbliebene Straßenraum bringt Radfahrer in Bedrängnis und größere Fahrzeuge (Busse/LKWs) haben kaum Chancen, die Straße gefahrlos zu passieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 71 2016 Die Vorlage OF 96/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2016, OF 70/6 Betreff: Zeilsheim: Busverkehr während der Bauphase in der Straße Alt-Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Belastungen durch den Busverkehr während der Bauphase im Zuge des Verkehrskonzeptes AltZeilsheim (längerfristige Sperrung der Durchgangsstraße Alt-Zeilsheim vom Kolberger Weg bis Welschgrabenstraße) zu verringern, in dem die Busse folgende Strecken fahren: Bus 54 - Endhaltestelle Hofheimer Straße / Starthaltestelle Neu Zeilsheim. Der Bus fährt von Höchst kommend die reguläre Strecke bis zur Haltestelle Hofheimer Straße. In der Pfaffenwiese Höhe Hausnummer 15/17 hat der Bus eine Wartezone und beginnt seine Fahrt mit der Haltestelle Neu Zeilsheim in Richtung Griesheim. Bus 53 - Geänderte Wegstrecke Der Bus fährt von Höchst kommend nach der Haltestelle Stadthalle Zeilsheim den Frankenthaler Weg bis zur Westhöchster Straße und von dort weiter zum Bahnhof Zeilsheim. Falls erforderlich kann in der Nähe der Schule eine temporäre Haltestelle eingerichtet werden. In Fahrtrichtung Höchst nimmt der Bus den Weg über den Kolberger Weg und nutzt die vorhandene Infrastruktur. Begründung: Eine Straßenvollsperrung von Alt-Zeilsheim wg. eines Wasserrohrbruchs im April 2016 hat die Schwächen der Umleitung der Busse durch Neu-Zeilsheim mehr als deutlich aufgezeigt. 3 Tage konnte erfolgreich getestet werden, wie schlecht die Lösung einer Fortführung der Streckenverläufe mit Umleitung, trotz Sperrung ist. Die Ortskundigkeit der Ortsbeiräte, sowie die Bürgernähe und somit verbunden mit vielen Detailinformationen sollte bei der Auswahl der Umleitungsstrecke herangezogen werden. Die Auslastung der Busse zeigt, dass mehrheitlich ein voller Buseinsatz nur zwischen den Haltestellen Höchst Bahnhof und Stadthalle Zeilsheim erforderlich ist. Alle weiteren Haltestellen können ohne Probleme mit einem verringerten Leistungsangebot auskommen, ohne dass es zu Kapazitätsengpässen kommt. Die Ein- und Aussteigezahlen würden dies belegen und eine Umleitung durch die Baumaßnahme Alt-Zeilsheim bedeutet auch Einschnitte in Kauf zu nehmen. Mit dem Vorschlag des Ortsbeirates wird dem Rechnung getragen und gleichzeitig wird eine signifikante Entlastung der von der Umleitung neu betroffenen Abschnitte spürbar. Keine Strecke wird doppelt gefahren und bis auf die Haltestelle Kirche Zeilsheim werden alle Haltestellen bedient. Da die Haltestelle Kirche Zeilsheim mitten in der Baustelle liegt, ist hier eine Einbindung unmöglich. Der Nahverkehrsnutzer hat zu jederzeit die Gelegenheit die S-Bahnhaltepunkte Zeilsheim, Farbwerke und Höchst Bahnhof zu erreichen. Der Verlust der direkten Fahrbeziehung nach Sindlingen ist im Anbetracht der niedrigen Fahrgastzahlen zu verkraften. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 113 2016 Die Vorlage OF 70/6 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass a) der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, die Belastungen durch den Busverkehr während der Bauphase im Zuge der Umsetzung des Verkehrskonzeptes für die Straße Alt-Zeilsheim (längerfristige Sperrung der Durchgangsstraße Alt-Zeilsheim vom Kolberger Weg bis zur Welschgrabenstraße) zu verringern. Dabei könnten die Busse folgende Strecken fahren: - Bus 53 - Endhaltestelle `Hofheimer Straße ́/Starthaltestelle `Neu Zeilsheim ́: Der Bus fährt von Höchst kommend die reguläre Strecke bis zur Haltestelle `Hofheimer Straße ́. In der Pfaffenwiese in Höhe der Hausnummern 15/17 hat der Bus eine Wartezone und beginnt seine Fahrt mit der Haltestelle `Neu-Zeilsheim ́ in Richtung Höchst. - Bus 54 - Geänderte Wegstrecke: Der Bus fährt von Höchst kommend nach der Haltestelle `Stadthalle Zeilsheim ́ den Frankenthaler Weg bis zur West-Höchster Straße und von dort weiter nach Sindlingen. Falls erforderlich, kann in der Nähe der Schule eine temporäre Haltestelle eingerichtet werden. In Fahrtrichtung Höchst nimmt der Bus den Weg über den Kolberger Weg und nutzt die vorhandene Infrastruktur." b) der letzte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2016, OF 1581/6 Betreff: Briefkasten in der Taunusblick-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert sich mit den zuständigen Stellen der Deutschen Post in Verbindung zu setzen, um zu erreichen, dass in der Taunusblicksiedlung in Zeilsheim an geeigneter möglichst zentraler Stelle ein Briefkasten angebracht wird. Begründung: In der Taunusblicksiedlung im nördlichen Zeilsheim leben ca. 4000 Menschen, etwa 1/3 der Einwohner des gesamten Stadtteils. In der gesamten Siedlung gibt es jedoch keinen einzigen Briefkasten, während sich insg. im Stadtteil 6 Stück befinden. Diese befinden sich auf der Pfaffenwiese und im südlichen Teil des Stadtteils. Für viele Bewohner der Taunusblicksiedlung beträgt die Entfernung bis zu 1 Kilometer (z.B. zum Briefkasten an der Pfaffenwiese bei der Drogerie Rossmann), was für ältere und gehbehinderte Menschen einfach zu weit ist. Auch die Deutsche Post ist - spätestens seit ihrer Privatisierung - dem Servicegedanken verpflichtet. Und zum guten Service bei der Post gehört eine Verteilung der Briefkästen, die der besseren Erreichbarkeit für die der Mehrzahl der Kunden gerecht wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 6 am 16.02.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5010 2016 Die Vorlage OF 1581/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 1533/6 Betreff: Zeilsheim: Standortveränderung der Fahrbibliothek Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Haltestelle der Fahrbibliothek (Bücherbus) von der Straße Neu-Zeilsheim an einen besseren Standort im Stadtteil zu verlegen. Begründung: Die Fahrbibliothek hält derzeit mitten in der Zeilsheimer Kolonie an einer nur für diesen Zweck eingerichteten Haltezone. Der Ortsbeirat 6 schlägt vor, auch im Interesse an einer Steigerung der Nutzungsfrequenz, die Haltestelle näher an den Ortsmittelpunkt zu verlegen. Im Kolberger Weg bietet die Bedarfshaltestelle an der Kreuzung Pfaffenwiese einen sicherlich geeigneten Haltepunkt. Diese ist barrierefrei ausgebaut und durch die Straßenbreite ist der dort haltende Bus kein Verkehrshindernis. Die Wegebeziehungen zur Taunusblicksiedlung und der deutliche höhere Anteil an Passanten durch den nahegelegenen Einkaufsmarkt bieten ein zusätzliches Potential, das durch den in unmittelbarer Nähe stehenden Bücherschrank ergänzt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4767 2015 Die Vorlage OF 1533/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2015, OF 1508/6 Betreff: Zeilsheim: Ampelsteuerung Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Ampelsteuerung der Kreuzung Pfaffenwiese / Lenzenbergstraße / Annabergstraße zu optimieren, so dass entsprechend der Verkehrsbelastung die Grünphasen für Autos und Fußgänger flexibler geschaltet sind. Durch die Umstellung sollen die Rückstaus der Fahrzeuge gerade in den Hauptverkehrszeiten reduziert werden. Begründung: Der neugebaute Kreuzungsbereich mit dem erlaubten Abbiegen in die Lenzenbergstraße wurde allseits begrüßt. Durch den Neubau der Ampelanlage sind jedoch die Grünphasen unflexibel geschaltet und sorgen so für einen erheblichen Rückstau in den Hauptverkehrszeiten. Dies soll durch eine Optimierung der Ampelphasen verbessert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4652 2015 Die Vorlage OF 1508/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2015, OF 1470/6 Betreff: Flohmarkt an der Jahrhunderthalle - Verkehrschaos/Parkchaos eindämmen Während des Flohmarkts an der Jahrhunderthalle kommt es regelmäßig zum Verkehrschaos durch falsch geparkte Fahrzeuge, zum Teil auch auf den Geh- und Radwegen sowohl in der Silostraße als auch der Pfaffenwiese. Der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen wie z.B. Kontrollen das Verkehrschaos einzudämmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4575 2015 Die Vorlage OF 1470/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2015, OF 1476/6 Betreff: Zeilsheim: Sportanlage Lenzenbergstraße - Kassenhaus versetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Kassenhaus auf der Sportanlage Lenzenbergstraße wie auf dem Foto markiert zu versetzen. Begründung: Das Kassenhaus auf der Sportanlage Lenzenbergstraße wurde im Zuge der Umgestaltung mitten auf die Grüne Wiese gesetzt, so dass eine Nutzung sehr umständlich ist. Der Verein bittet daher, dass das Kassenhäuschen wie auf dem Foto markiert an den gepflasterten Weg gesetzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4578 2015 Die Vorlage OF 1476/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2015, OF 1407/6 Betreff: Lachgraben in Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, -z.B. über die Stabsstelle "Sauberes Frankfurt" mit dem Zeilsheimer Kleingartenverein Lenzenbergstraße 118a in Verbindung zu treten und im Rahmen einer konstruktiven Stadtteilentwicklung eine Bachpatenschaft für den Lachgraben (Pfingstborngraben) und das angrenzende Gelände zwischen dem Kleingartenverein und dem Lachgraben zu entwickeln. - den Verein diesbezüglich zu unterstützen, eine jährliche Grund-Reinigung des Geländes in Kooperation mit dem Quartiersmanagement zu organisieren und die erforderlichen Materialien und Werkzeuge zur Verfügung zu stellen. -dies mit einem Fest zu verbinden, bei dem zum Thema Müll sensibilisiert wird -gegebenenfalls an den bei der Begehung identifizierten kritischen Punkten Müllbehälter aufzustellen -auf den Landschaftspfleger einzuwirken, den Weg südostlich der Kindertagesstätte St. Stefan, der durch das Befahren mit LKWs zu Säuberungsarbeiten sehr mitgenommen wurde, wieder plan herzustellen, damit er auch von älteren Menschen, die mit Rollatoren unterwegs sind, genutzt werden kann. Begründung: Bei der Begehung mit der Stabsstelle Sauberes Frankfurt, dem Quartiersmanagement Zeilsheim, der Polizei und einigen Bürgern wurde auf einige Missstände am östlichen Stadtteilrand und der Siedlung Taunusblick/Rombergstraße hingewiesen, die das Wohlbefinden einiger Zeilsheimer und das Zusammenleben unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen beeinträchtigen. Gemeinsame Aktionen fördern das Kennenlernen und Verständnis für verschiedene Bedürfnisse. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4319 2015 Die Vorlage OF 1407/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 1330/6 Betreff: Zeilsheim: Asphaltierung der Wege im Park Pfortengartenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Mittel zur Asphaltierung der Wege in der Grünanlage Pfortengartenweg bereitzustellen und diese Maßnahme im Jahr 2015 auch umzusetzen. Begründung: Der Pfortengartenweg in der Siedlung Taunusblick liegt umschlossen von einer schönen Grünanlage. Unglücklicherweise sind zahlreiche Wege dort nicht befestigt und witterungsbedingt eine Schlammgrube. Die Verbindungswege dienen der Stadtteilerschließung bspw. zu den Einkaufsmöglichkeiten in der Pfaffenwiese/Bechtenwaldstraße, sowie den Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4044 2015 Die Vorlage OF 1330/6 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Zeilsheim: Sanierung der Hauptachse im Park Pfortengartenweg Der Magistrat wird gebeten, Mittel zur Sanierung der Hauptachse (Asphaltierung oder Befestigung mittels wassergebundener Decke) von der Straße Neu-Zeilsheim bis zur Kita in der Grünanlage Pfortengartenweg bereitzustellen und diese Maßnahme im Jahr 2015 auch umzusetzen. Begründung: Der Pfortengartenweg ist in der Siedlung Taunusblick von einer schönen Grünanlage umschlossen. Unglücklicherweise ist die o. g. Hauptachse nicht befestigt und gleicht witterungsbedingt einer Schlammgrube. Der Verbindungsweg dient der Stadtteilerschließung, beispielsweise zu den Einkaufsmöglichkeiten in der Pfaffenwiese/Bechtenwaldstraße sowie zu den Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2015, OF 1245/6 Betreff: Zeilsheim: Einrichtung zweier Kurzzeitparkplätze Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor der Seniorenwohnanlage in der Bielefelder Straße zwei Parkplätze von den vorhandenen Schrägparkplätzen zwischen dem Strom-Transformatorhäuschen und der Einfahrt zum Gebäude als Kurzzeitparkplätze mit Zusatzverkehrszeichen 1040-32 "Parkscheibe 1 Stunde" auszuweisen und die Kontrolle in das Überwachungsprogramm der Verkehrsüberwachung mit aufzunehmen. Begründung: Die Seniorenwohnanlage ist als Einrichtung auf die mobile Pflege von Außerhalb angewiesen. Um die sicherlich schwere Arbeit der Pflegedienste zu unterstützen, ist es geboten, 2 Parkplätze für die Mitarbeiter, sowie für Besucher der Bewohner als Kurzzeitparkplätze in unmittelbarer Nähe zum Gebäude auszuweisen. Da die Parkplätze nicht dem Pflegedienst speziell freigehalten werden können und die Seniorenwohnanlage auch nicht über freie Parkflächen verfügt, ist das Parken mit der Einschränkung "mit Parkscheibe 1 Stunde" eine gute Möglichkeit tätig zu werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 10.02.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3864 2015 Die Vorlage OF 1245/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2015, OF 1246/6 Betreff: Zeilsheim: Beleuchtung vor der Bezirksturnhalle Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, eine Fußwegbeleuchtung von der Grundstücksgrenze bis zum Eingang der Bezirksturnhalle Lenzenbergstraße zu installieren. 1 - 2 Lampen an geeigneter Stelle des Weges würden hier Abhilfe schaffen und für Sicherheit sorgen, da im Verlauf des Weges eine Stufe liegt. Begründung: Nach der Renovierung der Umkleidegebäude der Bezirkssportanlage Lenzenbergstraße wurde auch auf dem Gelände ein neues Wege-Beleuchtungskonzept installiert. Jedoch wurde der Weg zum Eingang der Bezirksturnhalle übersehen. Der Weg, sowie die Fahrradparkplätze liegen vollkommen im Dunkeln, da die vorhandenen Gebäude und der Baumbestand jede Laterne verdecken. Zusätzlich erschwert eine Abstufung für eine Unfallgefahr, da die Stufe leicht übersehen werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 10.02.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3865 2015 Die Vorlage OF 1246/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2014, OF 1217/6 Betreff: Zeilsheim: ÖPNV-Anbindung der Bielefelder Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und zu welchen Kosten eine Anbindung der Seniorenwohnanlage in der Bielefelder Straße 138 mit dem Quartierbus der Linie 57 möglich wäre. Begründung: Die Bewohner der Seniorenwohnanlage, sowie sicherlich auch viele Anwohner der umliegenden Wohnimmobilien sind auf den ÖPNV angewiesen. Die nächste Bushaltestelle ist jedoch wegen der eingeschränkten Mobilität und der daraus verbundenen weiten Entfernung nicht zu erreichen. Die Bushaltestelle Rabenkopfweg ist nur erreichbar über Wege, die private Grundstücke überschreiten und 280 Meter entfernt. Daher ist die nächste öffentlich-offiziell erreichbare Haltestelle die Bushaltestelle Lenzenbergstraße in 384 Metern Entfernung. Von den Bewohnern wird angeregt, den Quartierbus 57 temporär (bspw. alle 2 Stunden) in die Bielefelder Straße fahren zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1217 2015 Die Vorlage OF 1217/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.12.2014, OF 1211/6 Betreff: Zeilsheim: Kleinfeld-Kunstrasenplatz Bezirkssportanlage Lenzenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Gummiplatz auf der Bezirkssportanlage Lenzenbergstraße durch einen KleinfeldKunstrasenplatz zu ersetzen: - entweder in der gleichen Größe wie das bestehende Feld hat oder - zu einem normgerechten Kleinfeld für Jugendfußball umgewandelt. Begründung: Die Bezirkssportanlage Lenzenbergstraße wird derzeit vom SV Zeilsheim mit 13 Mannschaften und 29 Trainingseinheiten genutzt und die Turngemeinde Zeilsheim trainiert dort mit 4 Leichtathletikgruppen. Der Gummiplatz ist in Teilen bereits sanierungsbedürftig und der große Zulauf von Kindern und Jugendlichen zeigen, dass eine Erweiterung der Trainingsflächen mittelfristig notwendig ist. Allerdings ist ein gemeinsames Training von Fußball und Leichtathletik kaum möglich, da die Gefahr von Querschlägern oder das unachtsame Queren über die Tartanbahn die Leichtathleten in Bedrängnis bringt. Die Vorstände vom SV Zeilsheim und TG Zeilsheim haben ein gemeinsames Konzept erarbeitet, wie der Sport- und Trainingsbetrieb in Zukunft sichergestellt werden kann. Zentraler Bestandteil ist ein weiteres Trainingsfeld, welches der Ortsbeirat gerne bis zum 100-jährigen Jubiläum des SV realisiert sehen würde. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.10.2014, OF 1152/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3753 2015 1. Die Vorlage OF 1152/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1211/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1211/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2014, OF 1216/6 Betreff: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Vorgang: ST 655/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kreuzung Pfaffenwiese / Annabergstraße / Lenzenbergstraße endlich umzubauen, wie im Mai 2013 vorgestellt und im ST 655 für 2014 zugesagt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 655 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1216/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2014, OF 1188/6 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung Vorgang: ST 524/14; ST 1205/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Kellerskopfweg und der Jahrhunderthalle das verkehrswidrige Parken zwischen den Kastanien beidseitig und auf voller Länge durch das weitere Aufstellen von Steinhindernissen zu verhindern. Begründung: Der Ortsbeirat dankt dem Amt 66 für die gute Ausführung der in der ST 1205/2014 ausgewiesenen Länge und das Setzen der formschönen Steinhindernisse. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass die Länge nicht ausreicht. Um die Ausführung zeitnah zu ermöglichen unterstützt der Ortsbeirat die Maßnahme mit 1.000 Euro aus seinem Budget als Maßnahme zur Instandsetzung von öffentlichen Geh- und Fahrradwegen, da diese Maßnahme die weitere Zerstörung durch verbotswidriges Parken eben dieser Wege verhindert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 524 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1205 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 283 2014 Die Vorlage OF 1188/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Begründung als zweiter Absatz im Antragstenor angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2014, OF 1197/6 Betreff: Höchst: Verkehrsschilder im Bereich der Jahrhunderthalle Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung im Umfeld der Jahrhunderthalle zu optimieren und insbesondere den Weg von den Parkplätzen zur Autobahn so zu verdeutlichen, dass die Besucher nicht durch den Stadtteil Zeilsheim zur Anschlussstelle 14 (Zeilsheim/Hofheim Nord) fahren. Dabei soll auch gemeinsam mit dem Betreiber geprüft werden, ob eine beleuchtete Schilderbrücke an der Parkplatzausfahrt A installiert werden kann, da hier das größte Potential zur Verbesserung besteht. Begründung: Die erfolgreiche Auslastung der Jahrhunderthalle führt leider zu massiven Verkehrserhöhungen unter denen vor allem die Anlieger der Pfaffenwiese leiden müssen. Der Verkehr nach Veranstaltungsende ist komplett sich selbst überlassen. Die vorhandene Beschilderung ist unzureichend und die meisten Autofahrer verlassen sich in dem Fall auf ihr Navigationssystem. Bei der Parkplatzausfahrt A ist nur eine kleine Verkehrstafel auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorhanden, dass nur der Verkehrsteilnehmer sehen kann, der unmittelbar schon an der Pfaffenwiese steht und sich somit in die falsche Spur eingeordnet hat. Die Beschilderung im Kreuzungsbereich Silostraße ist zusätzlich widersprüchlich. Ziel muss es sein, dass Autofahrer auch mit Navigationssystemen nicht durch Zeilsheim geführt werden. Der Verkehrsfluss über die Silostraße (Richtung Frankfurt) oder Farbenstraße (Richtung Wiesbaden) ist für den Ortsbeirat wünschenswert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3684 2014 Die Vorlage OF 1197/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. im Betreff das Wort "Verkehrsschilder" durch das Wort "Verkehrsführung" ersetzt wird; 2. im Antragstenor der nachfolgende Satz als dritter Absatz ergänzt wird: "In einem zweiten Schritt soll gemeinsam mit Hessen Mobil geprüft werden, wie die Zufahrt zur Jahrhunderthalle im Bereich der BAB 66 und der B 40a ebenfalls optimiert werden kann." 3. der letzte Satz der Begründung beginnend mit "Der Verkehrsfluss über . . " dem Antragstenor als vierter Absatz angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2014, OF 1152/6 Betreff: Haushalt 2015/2016 Sportanlage Lenzenbergstraße hier: Kleinfeld-Kunstrasenplatz errichten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Für den kommenden Haushalt Mittel für den Bau eines Kleinfeldkunstrasenfeldes auf der Sportanlage Lenzenbergstraße bereit zustellen 2. Falls die Mittel nicht zur Verfügung stehen, die Planungen soweit voranzutreiben, dass im nächsten Haushalt die Mittel bereitgestellt werden können. Begründung: Die Sportanlage Lenzenbergstraße hat nur eine Kunstrasenfläche, welche für Training und Spiel genutzt werden kann. Der Gummiplatz ist für Training und Wettkampf nicht geeignet und in Teilen bereits sanierungsbedürftig. Da sich der Sportverein über großen Zulauf von Kindern und Jugendlichen erfreut, ist es dringend erforderlich, die bestehenden Trainingsflächen zu erweitern. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat die Gelder bereit zu stellen, um den Gummiplatz durch einen wettkampffähigen Kleinfeldkunstrasen zu ersetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.12.2014, OF 1211/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1152/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1152/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3753 2015 1. Die Vorlage OF 1152/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1211/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1211/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2014, OF 1128/6 Betreff: Zeilsheim: LSA in der Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bereits jetzt - vor Umsetzung der geänderten Verkehrsführung und entsprechend auch danach - die Betriebszeiten der Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr auszudehnen. Begründung: Die Verkehrsströme nehmen in den Abendstunden selten ab und die Pfaffenwiese weist im Bereich der Kreuzung Annabergstraße/Lenzenbergstraße keine geeignete Querungshilfe auf, wenn die Lichtsignalanlage Abends außer Betrieb genommen wird. Um die Verkehrssicherheit der Fußgänger zu erhöhen, soll die Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr in Betrieb bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3523 2014 Die Vorlage OF 1128/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2014, OF 1105/6 Betreff: Zeilsheim: Bezirksturnhalle Lenzenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Rahmen eines Ortstermins die Probleme bei der Nutzung/Wartung der Bezirksturnhalle in der Lenzenbergstraße zu erörtern und Lösungen vorzustellen, die es dem Vertragspartner TG Zeilsheim ermöglicht, die Halle in einem einwandfreien Zustand zu nutzen bzw. an Kita/Schulen und anderen Vereinen weiter zu vermieten. Begründung: Die Bezirksturnhalle Lenzenbergstraße ist, wie viele Sportanlagen und Hallen vertraglich in die Obhut der örtlichen Vereine übergeben worden. Durch das ehrenamtliche Engagement der Vereine bei der Pflege/Unterhaltung und Nutzungsvergabe spart die Stadt viel Geld. Verantwortlich für die bauliche Unterhaltung und Reparatur bleibt aber die Stadt. Hier zeigen sich die Grenzen des Engagements der Vereine. Meldungen über Schäden oder Bedarfsmeldungen werden nur unzureichend bearbeitet. Beispielhaft sei für den Ortstermin genannt: - Wasserschaden im Elektroraum. Die Regenfallrohre sind derart verstopft gewesen, dass das Wasser über die Abluftrohre in den Elektroraum gelaufen ist. - Leuchtmittel-Ersatz. Seit mehr als 7 Wochen ist die Toilette nicht mehr beleuchtet, da es an Ersatz fehlt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3403 2014 Die Vorlage OF 1105/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Initiative vom 08.07.2014, OI 49 entstanden aus Vorlage: OF 1064/6 vom 22.06.2014 Betreff: Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, die Annabergstraße für den Schwerlastverkehr mit einem Gewicht von über 7,5 Tonnen mit Verkehrszeichen 262 sowie dem Zusatzzeichen "Kraftomnibus frei" zu sperren, um das unnötige Befahren der Wohnsiedlung einerseits zu verhindern und damit den Lkw-Schleichverkehr zum Gewerbegebiet Ballsporthalle andererseits zu vermeiden. Die Annabergstraße wird als Ausweichstrecke des Schwerlastverkehrs genutzt, da die Brückenlast der Pfaffenwiese im Bereich der Jahrhunderthalle nur 24 Tonnen und in der Hofheimer Straße nur 30 Tonnen beträgt. Ein 40-Tonner hat in einer reinen Wohnsiedlung, wie sie die Annabergstraße darstellt, nichts zu suchen. Da die Annabergstraße zudem weder eine Kreis- noch Landesstraße ist und in einer Tempo-30-Zone liegt, fällt diese Entscheidung über diese Verkehrsführungsmaßnahme gemä ß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in den Aufgabenbereich des Ortsbeirates. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 66 Versandpaket: 16.07.2014 Aktenzeichen: 61 13
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2014, OF 1064/6 Betreff: Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Annabergstraße für den Schwerlastverkehr >7,5 Tonnen mit Verkehrszeichen 262, ergänzt mit Vz 104-14 (Kraftomnibus frei) zu sperren, um das unnötige Befahren der Wohnsiedlung einerseits zu verhindern und andererseits den LKW-Schleichverkehr zum Gewerbegebiet Ballsporthalle zu vermeiden. Begründung: Die Annabergstraße wird als Ausweichstrecke für Schwerlastverkehre genutzt, da die Brückenlast der Pfaffenwiese bei der Jahrhunderthalle nur 24t, sowie die Brückenlast der Hofheimer Straße 30t beträgt. Ein 40-Tonner hat in einer reinen Wohnsiedlung, wie es die Annabergstraße ist, nichts zu suchen. Da die Annabergstraße zu dem weder eine Kreis- noch Landesstraße ist, fällt diese Beschlussempfehlung als Verkehrsführungsmaßnahme gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte §3 Absatz 2, Punkt 6 in die Aufgaben des Ortsbeirates. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Initiative OI 49 2014 Die Vorlage OF 1064/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD und REP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2014, OF 1065/6 Betreff: Zeilsheim: Versetztes Parken in der Straße Hohe Kanzel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die im September vom ASE geplante Erneuerung der Fahrbahn in der Straße Hohe Kanzel dazu zu nutzen, anschließend versetztes Parken mit entsprechenden Fahrbahnmarkierungen einzuführen. Begründung: Bei einem Ortstermin im September 2009 zwischen dem Regionalrat Zeilsheim, dem Amt 36 und Amt 66 wurde seinerzeit sich positiv dazu geäußert, versetztes Parken als Mittel zur Entzerrung des Begegnungsverkehrs einzuführen. Die Umsetzung ist jedoch nicht mehr erfolgt. Die Straße ist ca. 170m lang und bietet derzeit keine Ausweichmöglichkeit für den Begegnungsverkehr. Dies führt zu brenzligen Situationen bei Veranstaltungen auf den Sport- und Tennisplätzen, da hier teilweise mehrere Fahrzeuge gleichzeitig rückwärts auf die Lenzenbergstraße fahren und den Fuß- und Radverkehr nicht beachten. Das versetzte Parken würde in der Mitte der Straße eine geeignete Möglichkeit zum Ausweichen bieten. Der Verlust von ein paar Parkplätzen ist für die Anwohner sicherlich unangenehm, der Sicherheitsgewinn der Grundschüler auf dem Bürgersteig der Adolf-Reichwein-Schule, der immer wieder als Ausweichstelle befahren wurde und die Sicherheit beim Fahren, insbesondere auch durch die Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeit überwiegt jedoch. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3279 2014 Die Vorlage OF 1065/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Die Pfaffenwiese wird im Bereich zwischen Rewe und Roßmann täglich (insbesondere abends und nachts, aber auch tagsüber) als Hobbyrennstrecke missbraucht. Inzwischen gilt auf diesem Stück zwar Tempo 30 statt 50, wenn es aber keiner durchsetzt/kontrolliert bringt diese Herabsenkung der Höchstgeschwindigkeit überhaupt nichts. Vor einer Woche gab es eine Kontrolle, die fand allerdings im Bereich Pfaffenwiese/Neu-Zeilsheim statt, nicht aber auf dem für Autoposer und illegale Rennen bekannten Stück. Alternativ zu festen Blitzern würden sich hier verkehrsberuhigungende Maßnahmen wie die bekannten Bremsschwellen anbieten um endlich diese unmöglichen Zustände in den Griff zu bekommen. Die Pfaffenwiese könnte in dem Zug auch gleich mal neu geteert werden, das hätte sie nämlich auch nötig, was man sich aber wohl spart um die Strecke nicht noch attraktiver für besagtes Klientel zu machen.
Festinstallierte Blitzer Pfaffenwiese Die Pfaffenwiese wird gerne als „Rennstrecke“ genutzt. Besonders in den frühen Abendstunden rasen junge Männer mit ihren Autos auf der Strecke zwischen Neu-Zeilsheim und der Jahrhunderthalle die Straße rauf und runter, lassen die Reifen quietschen und gefährden Kinder, Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Als Abkürzung zwischen Pfaffenwiese und West Höchster Straße genutzt, leidet die denkmalgeschützte Zeilsheimer Kolonie unter sehr schnell fahrenden Autos. Spielende Kinder, aber auch ältere Anwohner werden durch die teils aggressive Fahrweise gefährdet. Darüber hinaus parken Gäste der umliegenden Restaurants, Spielhallen und Supermarktes regelmäßig die Einfahrten, Sperrflächen und Parkplätze in der Kolonie zu.
Die Pfaffenwiese wird gerne als „Rennstrecke“ genutzt. Besonders in den frühen Abendstunden rasen junge Männer mit ihren Autos auf der Strecke zwischen Neu-Zeilsheim und der Jahrhunderthalle die Straße rauf und runter, lassen die Reifen quietschen und gefährden Kinder, Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Heute Morgen um 7:59 Uhr waren Mitarbeiter Pfaffenwiese Ecke Pflugspfad am Sauber machen was sehr lobenswert ist. Frage mich jetzt nur warum der Müll der dort liegt nicht mitgenommen wird wen Sie schon Vorort sind. Und es müsste keine andere Kolone hin um ihn abzuholen
Durch 2 Gaststätten in der Pfaffenwiese und dem Flohmarkt an der Jahrhunderthalle sind für Anwohner oder Besucher in der Siedlung Friedenau oft keine Parkplätze vorhanden. Strassen sollten Strassenschilder Nuŕ für Anlieger bekommen.